Fremdes Baby geschlagen?: 59-Jährige weist Vorwürfe bei Prozess in Berlin zurück
Eine Mutter setzt sich im Berliner Hauptbahnhof auf eine Bank, hält dabei ihr Baby im Arm. Plötzlich schlägt eine Frau auf den Kopf des Kindes. Um die Tat ging es nun vor Gericht.
Stand:
Eine junge Mutter wollte ihrem sechs Wochen alten Baby gerade die Flasche geben, als sich von der Seite eine Frau in einem blauen Kleid mit Tüll und Glitzer – wie ein Prinzessinnen-Kostüm – näherte. „Ich dachte, sie wollte nur mal Hallo sagen, doch sie holte aus und schlug mein Baby, wortlos“, schilderte die 21-jährige Mutter acht Monate später im Prozess gegen Alicja J. vor dem Berliner Landgericht. Die 59-jährige Angeklagte fiel der Zeugin ins Wort: „Die Dame lügt!“
Gegen Alicja J. liegen fünf Anklagen vor. Es geht um zwei Gewalttaten auf dem Berliner Hauptbahnhof sowie um mehrere Diebstähle. Die 59-Jährige soll am 6. November 2023 die Faust geballt haben, als sie bei einer Frau keine Zigarette schnorren konnte. Der Schlag habe diese am Kopf getroffen.
Die Angeklagte ist wohl fasziniert von der Disney-Welt
16 Tage später soll sie das Baby angegriffen haben, als die Mutter auf einer Bank im Hauptbahnhof saß. Das kleine Mädchen habe bei dem Schlag gegen den Kopf Schmerzen erlitten. Zudem soll die Angeklagte unter anderem einen Lippenstift, vier Plüschtiere und Modeschmuck gestohlen haben.
Sie ist wohl fasziniert von der Disney-Welt. Alicja J. trug zu Prozessbeginn am Montag einen mit einem Schloss und Sternen bedruckten Disney-Pullover, dazu einen Haarreif mit rosa Herzchen. 40 Jahre lang habe sie auf Märkten gearbeitet. Ein feste Wohnanschrift hatte die aus Polen stammende Frau zuletzt nicht.
Dem kleinen Kind habe sie „niemals“ etwas getan, erklärte die Angeklagte. Möglich sei, dass sie das Baby nur mal auf den Arm habe nehmen wollen. Doch erinnern könne sie sich nicht. Auch die weiteren Vorwürfe wies sie zurück. Es seien „alles Unwahrheiten“.
Einen Tag nach dem Angriff auf das Baby wurde Alicja J. verhaftet. Nun wird auch geprüft, ob eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Fortsetzung: Mittwoch.
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