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Berlin: Früherer Chorleiter muss für fünf Jahre ins Gefängnis

Er verging sich mindestens 34-mal an einem Klavierschüler

Der frühere Chorleiter Wilfried S. ist wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 60jährige Gesangspädagoge habe sich mindestens 34-mal an einem Schüler vergangen, seit dieser 13 Jahre alt war, hieß es gestern im Urteil des Landgerichts. Der Fall habe gezeigt: „Es gibt erhebliche Gefahren für Kinder an Stellen, wo man nicht damit rechnet.“

Der Junge aus Weißensee hatte bei dem Angeklagten Klavierunterricht. Stefan ist heute 17 Jahre alt. Er habe sich damals gegen die Übergriffe nicht wehren können, sagte er im Prozess. „Ich habe gedacht: Was Erwachsene machen, ist richtig.“ Seine Eltern vertrauten dem Musiklehrer. Sie sangen wie Stefan in einem Chor in Weißensee, den S. leitete. Zu den Übergriffen kam es während des Klavierunterrichts in der Friedrichshainer Wohnung des Angeklagten. Dieser war früher Vizebürgermeister in Anklam (Mecklenburg-Vorpommern) und ist einschlägig vorbestraft. 1993 wurde er wegen Missbrauchs eines Chorknaben zur Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt. S. zeigte sich bereit, sich mit Medikamenten gegen seine pädophile Neigung behandeln zu lassen. Aus Sicht der Richter ist er kein Hangtäter. Stefan sieht das anders. „Ich glaube nicht, dass er sich ändert“, sagte der Gymnasiast nach dem Urteil. K.G.

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