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Schreck am Gepäckförderband: Mein Koffer fehlt! Was soll man in solch einem Fall tun?

© picture alliance / dpa

Was tun, wenn der Koffer verloren geht?: Für Reisegepäck können Sie Schadenersatz fordern

Urlaubszeit, Reisezeit. Doch für viele kein Grund zur Freude, wenn der Koffer unterwegs verschollen ist. Dies sollten Sie dabei beachten.

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Die Sommerferien in Berlin haben begonnen. Eigentlich ist dies ein Grund zur Freude, aber aufgrund der Personalprobleme im Flugwesen sehen viele ihrem anstehenden Urlaub mit Sorge entgegen. Findet der Flug statt, scheint die erste Hürde gemeistert. Doch manchmal kommen nur die Reisenden selbst am Zielort an. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was Sie tun können, wenn Ihr Koffer verloren geht.

Verlust von aufgegebenem Reisegepäck müssen Sie unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen bei der Fluggesellschaft und gegebenenfalls beim Reiseveranstalter schriftlich anzeigen. Dafür benötigen Sie den Aufkleber mit der Gepäckregistriernummer, Ihr Ticket und die Bordkarte.

Findet sich Ihr Koffer wieder an, können Sie innerhalb einer Frist von 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck zur Verfügung gestellt wurde, Schadenersatz fordern.

Ist das Gepäck wieder da, müssen Reiseveranstalter oder Fluglinie für den Transport zur Reiseunterkunft oder nach Hause sorgen. Gilt es als verloren, müssen Sie eine detaillierte Liste erstellen, die den Umfang des Schadens darlegt.

Dazu gehören Kaufbelege für Koffer und Inhalt sowie für Ersatzanschaffungen, falls die Airline nicht selbst ein Notpaket mit Hygieneartikeln und Unterwäsche zur Verfügung stellt. Das Montrealer Abkommen regelt, dass die Airline die Kosten für solche Ersatzanschaffungen derzeit bis 1400 Euro pro Passagier erstattet. Es gilt allerdings der Schadensminderungsgrundsatz.

Die Chefin der Verbraucherzentrale Berlin: Dörte Elß.

© Henning Kunz

Beim Strandurlaub dürfen Sie also zum Beispiel nur einen einfachen Badeanzug kaufen, weil Sie dazu verpflichtet sind, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Geht Ihr Koffer übrigens auf der Heimreise verloren, haben Sie wenig Anspruch auf Schadenersatz. Es wird nämlich davon ausgegangen, dass Sie zu Hause über Gegenstände des täglichen Bedarfs verfügen.

Bei Pauschalreisen stehen Ihnen Entschädigungen vom Veranstalter zu

Im Rahmen von Pauschalreisen stehen Ihnen bei Gepäckverlust Entschädigungen vom Reiseveranstalter zu. Wird dadurch der Reiseablauf gestört oder musste Urlaubszeit in Noteinkäufe investiert werden, können 20 bis 25 Prozent des Tagesreisepreises zurückgefordert werden.

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Ich rate Ihnen dringend dazu, Laptop, Medikamente, Bargeld oder sonstige Wertgegenstände nicht in Ihren Koffer zu packen, sondern im Handgepäck zu verstauen. Die Haftung für entsprechende Schäden im aufgegebenen Gepäck wird in den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften regelmäßig ausgeschlossen.

Auch wenn es schwerfällt, lassen Sie sich von einem vermissten Koffer nicht Ihren Urlaub verderben. Der Philosoph Arthur Schopenhauer war der Meinung, dass die Heiterkeit des Sinnes uns am unmittelbarsten beglückt. Nichts könne wie diese Eigenschaft jedes andere Gut vollkommen ersetzen, während sie selbst durch nichts zu ersetzen sei. Und mit etwas Glück findet sich auch ein verlorener Koffer wieder an.

Dörte Elß

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