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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass die in Berlin übliche Vorkaufsrechtspraxis Teilen rechtswidrig ist. 

© Montage: Tagesspiegel/ K. Schuber | Fotobasis: mauritius images/Carsten Koall

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Gastbeitrag zum Vorkaufsrecht in Berlin: „Ohne Wohnraumregulierung geht es nicht“

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht das Vorkaufsrecht auf der Kippe. Der Jurist Mietendeckel-Mitinitiator Kilian Wegner warnt vor Folgen für die Demokratie.

Von Kilian Wegner

Stand:

Ein kleines Beben ging durch die nicht eben erfolgsverwöhnte Szene der Stadtentwicklungspolitik in Berlin. Am vergangenen Dienstag machte eine Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts die Runde. Sie hat das Potenzial, das Vorkaufsprogramm des Senats zunichte zu machen – und damit eine wesentliche Säule der Stadtentwicklungspolitik der drei Regierungsparteien.

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