Berlin: Gegendarstellung
Im Tagesspiegel, Ausgabe Nr. 18438, vom 03.
Stand:
Im Tagesspiegel, Ausgabe Nr. 18438, vom 03.04.2004, ist auf Seite 12 ein Beitrag unter der Überschrift „Die Tat eines psychisch Kranken“ enthalten mit unrichtigen Behauptungen, die ich wie folgt richtig stelle:
1. Unwahr ist: Doch es war die Tat eines psychisch Kranken – und ein Sexualverbrechen. Das ist die Überzeugung des Berliner Landgerichts.
Wahr ist: Ich habe keine Sexualstraftat begangen. Ich bin auch nicht vom Berliner Landgericht wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden, sondern wegen Totschlags gemäß § 212 StGB.
2. Unwahr ist: Das Gericht schließt sich auch der im Prozess mehrmals diskutierten Einschätzung des Gutachters an, dass der Täter die Leiche in der Badewanne „sexuell inszeniert“ habe.
Wahr ist: Das Gericht hat gerade nicht sicher feststellen können, dass ich die Auffindesituation der Leiche absichtlich herbeigeführt habe.
Berlin, den 05.04.2004
Für Enrico N.
Kulesa
Rechtsanwältin
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