Berlin: Gegendarstellung
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Gegendarstellung zu „Die Stille nach dem Schuss“ im Tagesspiegel vom 14.7.2009:
Sie schreiben im Zusammenhang mit den Ermittlungen wegen der tödlichen Verletzungen eines polizeilich Gesuchten am Sylvestertag in Schönfließ bei Berlin: „Der Schütze, gegen den Haftbefehl (außer Vollzug) erlassen worden war...“ Dazu stelle ich fest: Der Haftbefehl wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom 26.6.2009 aufgehoben.
Berlin, den 14.7.2009
RA Johannes Eisenberg für den als Schützen verdächtigten Polizeibeamten
Anmerkung der Redaktion: Der Gegendarstellende hat Recht. Von der Staatsanwaltschaft war die Aufhebung des Haftbefehls nicht öffentlich gemacht worden.