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Berlin: Gericht blamiert sich im Fall Imam gegen ZDF

Die Anwälte der gegnerischen Parteien beharken sich, der Richter kann sich kaum noch Gehör verschaffen. Doch am Ende haben sich am Potsdamer Landgericht das Gericht selbst und der Kläger blamiert.

Von Frank Jansen

Die Anwälte der gegnerischen Parteien beharken sich, der Richter kann sich kaum noch Gehör verschaffen. Doch am Ende haben sich am Potsdamer Landgericht das Gericht selbst und der Kläger blamiert. Im Rechtsstreit zwischen dem türkischen Imam Yakup T. aus Kreuzberg und dem ZDF musste gestern Richter Klaus Feldmann von der 2. Zivilkammer eingestehen, das Gericht habe einen Fehler gemacht. Die einstweilige Verfügung, mit der die Kammer dem ZDF untersagte, Yakup T. einen „Hassprediger“ zu nennen, wurde nicht ordnungsgemäß zugestellt. Nun bleibe ihm nur übrig, den Beschluss zur einstweiligen Verfügung aufzuheben, sagt Feldmann nach der mündlichen Verhandlung. Was auch geschieht.

Ein Team des ZDF-Magazins „Frontal21“ hatte, wie berichtet, im November 2004 eine Predigt von Yakup T. in der Kreuzberger Mevlana-Moschee gefilmt. „Frontal21“ strahlte Passagen aus und präsentierte eine Übersetzung, derzufolge T. die Deutschen als stinkende Atheisten bezeichnet hatte, denen das Höllenfeuer drohe. Dies war auch auf der Homepage des ZDF nachzulesen. Auf Antrag von Yakup T. erließ das Potsdamer Gericht am 1. April die einstweilige Verfügung gegen das ZDF. Doch der Schriftsatz wurde nur an Yakup T. geschickt und nicht, wie es die Zivilprozessordnung erfordert, dem Anwalt zugestellt, der sie dann per Gerichtsvollzieher an den Rechtsvertreter des ZDF hätte weiterleiten müssen. So verfiel die vierwöchige Vollstreckungsfrist.

Warum sich Yakup T., dem die Ausweisung droht, und sein Anwalt nicht abstimmten, bleibt unklar. Das ZDF gelangte indes an die Verfügung und legte sicherheitshalber Widerspruch ein. Wie Richter Feldmann über den Widerspruch entschieden hätte, wäre die Verfügung wirksam geworden, ist offen. Das ZDF hat inzwischen zwei Übersetzungen der Predigt-Passagen vorgelegt – was den Richter irritiert.

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