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Berlin: Gericht lehnt Schöffen wegen Kleidungsstücks ab

Das Landgericht hat dem Antrag eines Verteidigers auf Ablehnung eines Schöffen zugestimmt, weil dieser im Prozess gegen mehrere Araber ein Sweatshirt mit der Aufschrift "Pit Bull Germany" trug. Bekleidungsstücke mit diesem Logo werden häufig von Skinheads getragen.

Von Frank Jansen

Das Landgericht hat dem Antrag eines Verteidigers auf Ablehnung eines Schöffen zugestimmt, weil dieser im Prozess gegen mehrere Araber ein Sweatshirt mit der Aufschrift "Pit Bull Germany" trug. Bekleidungsstücke mit diesem Logo werden häufig von Skinheads getragen. Für die Richter ergab sich der Verdacht, der Schöffe identifiziere sich mit rechten Kreisen und stehe einem Angeklagten nicht-deutscher Herkunft von vorn herein feindselig gegenüber.

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