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Berlin: Gerichtsentscheid zum Halteverbot: Fürs Auto-Umsetzen trotz Urlaubs zahlen

Wieder müssen sich die Berliner von einer lieb geworden und vor allem Geld sparenden Sonderregelung verabschieden. Urlauber, deren Autos umgesetzt wurden, weil sie während der Abwesenheit der Halter in einem plötzlich eingerichteten Halteverbot standen, müssen nun für die Umsetzung bezahlen.

Wieder müssen sich die Berliner von einer lieb geworden und vor allem Geld sparenden Sonderregelung verabschieden. Urlauber, deren Autos umgesetzt wurden, weil sie während der Abwesenheit der Halter in einem plötzlich eingerichteten Halteverbot standen, müssen nun für die Umsetzung bezahlen. Diese Halteverbote werden von Umzugsunternehmen, für Straßenfeste, Bauarbeiten oder für Filmaufnahmen eingerichtet. Die Schilder müssen spätestens drei Tage vor dem Termin aufgestellt werden.

In der Vergangenheit war es in Berlin so, dass die Abschleppkosten von dem Unternehmen bezahlt werden mussten, das den Nutzen davon hatte - also derjenige, der das Halteverbot beantragte und einrichtete. Berlin stützte sich bei diesem Verfahren auf das Gebührengesetz von 1957.

Inzwischen hat die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber die bisherige Berliner Vorgehensweise ausgehebelt. Nun muss, wie in anderen Bundesländern bereits üblich, auch hier der Fahrzeughalter die Abschleppkosten bezahlen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat gestern diese Praxis bestätigt. Eine Charlottenburgerin, deren Auto an der Osnabrücker Straße wegen eines Umzugs abgeschleppt wurde, während sie in Urlaub war, muss die 234 Mark bezahlen. Das Gericht urteilte, Verkehrsteilnehmer können "nicht darauf vertrauen, dass nach Ablauf von mehr als drei Tagen das zunächst ordnungsgemäße Parken immer noch erlaubt ist". Der Eigentümer eines Fahrzeug muss auch bei längerer Abwesenheit dafür Sorge tragen, dass sein Auto bei Änderung der Verkehrslage aus dem Halteverbot gefahren werden kann, etwa von Nachbarn oder Freunden (VG 9 A 467.98).

weso

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