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Trotz jahrzehntelanger Praxis dürfen im Neuköllner Bowling-Center keine neuen Geldspielautomaten aufgestellt werden. (Symbolbild)

© picture alliance / dpa

Gerichtsurteil: Spielautomaten-Installation in Freizeitzentrum gekippt

Das Verwaltungsgericht Berlin zieht eine klare Linie: In der Gaststätte des Neuköllner City Bowlings haben Geldspielautomaten keinen Platz. Grund sind Jugendschutz und das Gesamtkonzept der Halle.

Stand:

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Betrieb von Geldspielautomaten in einem Neuköllner Bowling-Center untersagt. Das teilte die vierte Kammer des Gerichts am Mittwoch mit. Zuvor hatten die Betreiber gegen eine Entscheidung des Bezirksamts geklagt, das die Aufstellung der Geräte abgelehnt hatte.

Der stellvertretende Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, Jaron Aßmann, begründet die Entscheidung mit der Spielverordnung. Der Schwerpunkt der Einrichtung liege klar auf dem Freizeitangebot – insbesondere der Bowlingbahn. Die Gaststätte vor Ort sei nur ein kleiner Teil des Geschäftsmodells, weshalb Geldspielautomaten dort nicht zulässig seien. Zudem stuft das Gericht die Halle als Sportstätte ein, die frei für Kinder und Jugendliche zugänglich ist. Auch zu ihrem Schutz werde der Gaststättenbereich der Einrichtung als ungeeigneter Standort gesehen.

Dass ein früherer Betreiber rund 20 Jahre lang Automaten aufstellen durfte, spiele laut Aßmann keine Rolle. Genehmigungen für Geldspielgeräte würden jeweils individuell und abhängig vom Konzept des Betreibers geprüft.

© dpa-infocom, dpa:251119-930-313007/1

Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.

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