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Berlin Köpenick OT Grünau, ehemaliges Abschiebegefängnis Regattastraße Köpenick

Berlin Köpenick OT Grünau former Deportation Regattastraße Köpenick

© imago/Jürgen Ritter

Gescheiterter Anschlag auf Berliner Gefängnis: Bundesanwaltschaft erhebt nach 30 Jahren Anklage

Im April 1995 sollen Linksextremisten der Gruppierung „Das Kommitee“ versucht haben, ein Gefängnis in Grünau zu sprengen. Gegen zwei Männer erhob die Bundesanwaltschaft nun Anklage.

Stand:

Fast 30 Jahre nach einem gescheiterten Sprengstoffanschlag auf ein Gefängnis in Berlin hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen zwei Männer erhoben, die den Anschlag geplant haben sollen. Dies erklärte die Behörde am Dienstag in Karlsruhe.

Die beiden Deutschen Peter K. und Thomas W. waren mit einem mutmaßlichen Komplizen nach dem Anschlagsversuch im April 1995 geflohen und nach Venezuela gereist, von wo aus sie verschiedenen deutschen Medien Interviews gaben. Der dritte Mann starb inzwischen.

Der Bundesanwaltschaft zufolge hatten sie sich vor mehr als 30 Jahren zu der linksextremistischen Gruppe „Das Komitee“ zusammengeschlossen. Die Gruppe habe das Ziel gehabt, durch Brand- und Sprengstoffanschläge auf staatliche Einrichtungen gesellschaftspolitische Veränderungen herbeizuführen.

Im April 1995 hätten sie eine Justizvollzugsanstalt in Berlin-Grünau sprengen wollen, die damals zu einem Abschiebegefängnis umgebaut wurde. Zur Vorbereitung sollen sie vier Propangasflaschen mit insgesamt mehr als 120 Kilogramm explosivem Material befüllt und mit selbstgebauten Zeitzündern präpariert haben.

Als sie die Gasflaschen auf einem Parkplatz umladen wollten, seien sie von einer zufällig vorbeikommenden Polizeistreife gestört worden und geflüchtet. Das Bundeskriminalamt hatte den dritten Verdächtigen fast 20 Jahre später in Venezuela aufgespürt. Die venezolanische Polizei nahm ihn im Juli 2014 fest, ein Auslieferungsersuchen Deutschlands wurde aber abgelehnt.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Tatverdächtigen vor, sich zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion verabredet zu haben. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Berliner Kammergericht. (afp, dpa)

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