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© dpa/David-Wolfgang Ebener

Corona-Patienten bestohlen: Pfleger plünderte Konten von Berliner Intensivpatienten

Schwer kranke Patienten werden bestohlen, ihre Konten geplündert. Fast 160.000 Euro soll ein Pfleger erbeutet haben. Ihm droht nun neben einer Haftstrafe auch ein Berufsverbot.

| Update:

Ein Krankenpfleger, der schwerkranke Patienten bestohlen und mit ihren Bankkarten Geld abgehoben haben soll: Fabian W. erbeutete laut Ermittlungen bei zwei Tatserien insgesamt fast 160.000 Euro. Drei Anklagen liegen gegen den 45-Jährigen vor. 15 Patientinnen und Patienten seien betroffen.

Zu Prozessbeginn vor dem Amtsgericht Tiergarten wurde er am Dienstag aus der Untersuchungshaft vorgeführt - angeordnet vor einem Monat wegen Wiederholungsgefahr. Sein Verteidiger kündigte ein Geständnis an.

Die ersten Taten sollen sich im Mai 2020 in einem Krankenhaus in Zehlendorf auf den dortigen Covid-Stationen ereignet haben. Pfleger W. soll die Taschen von Patienten nach Bargeld, Schmuck, Bankkarten und auch Schlüsseln durchsucht haben. In mehreren Fällen schlich er laut Anklage in die Wohnungen von Intensivpatienten, um auch dort Schmuck oder Bankkarten samt Geheimzahlen zu stehlen. Dann ging es von einem Geldautomaten zum anderen. In einem Fall soll er von Konten eines Schwerstkranken über 50.000 Euro abgehoben haben. Über dessen Tod hinaus.

Die Serie von Diebstählen in der Zehlendorfer Klinik endete im Februar 2021. Zwei Jahre später aber soll Krankenpfleger W. erneut kriminell zugelangt haben – nach demselben Muster. Er sei damals als Leasingkraft in zwei anderen Krankenhäusern im Südwesten der Stadt eingesetzt gewesen. Zu elf weiteren Taten bis Ende Juni 2023 kam es laut Anklage – obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits wegen der ersten Tatserie gegen W. ermittelt wurde.

Der gelernte Krankenpfleger zog vor einem Jahr nach Niedersachsen, wo der Vater einer vierjährigen Tochter vor vier Wochen festgenommen wurde. Sein Anwalt kündigte im Prozesses wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Computerbetrugs eine „erhebliche Schadenswiedergutmachung“ an. 100.000 Euro wolle W. mithilfe seiner Familie zahlen.

Noch fiel kein Wort über ein Motiv des Pflegers. Eine Verständigung wurde getroffen: Bei einem Geständnis eine Haftstrafe zwischen drei Jahren und drei Monaten sowie drei Jahren und acht Monaten. Der Richter kündigte an: „Außerdem muss er mit einem Berufsverbot rechnen.“ Der Prozess wird am 21. Mai fortgesetzt.

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