Lehrer-Schüler-Streit: "Grob angefasst"
Ein Junge provoziert seinen Lehrer. Es kommt zu einem Gerangel und zu einer Anzeige gegen den Lehrer. Der Vorwurf: Körperverletzung im Amt.
Die Sportstunde war fast zu Ende, als einer der Viertklässler aus der Reihe tanzte. Während seine Mitschüler die Geräte wegräumten, warf sich der damals Zehnjährige auf eine Matte. Der Junge, für „Stänkereien“ bekannt, provozierte seinen Lehrer. „Verpiss dich!“, rief der Schüler und wollte gehen. Der 59-jährige Pädagoge reagierte, wie er es immer wieder versucht hatte: „Ich wollte das erst mit ihm klären.“ Doch es kam zu einem Gerangel, dann zu einer Anzeige – und gestern zu einem Prozess vor dem Amtsgericht.
Der schwerwiegende Vorwurf: Körperverletzung im Amt. Der Schüler hatte zu Protokoll gegeben, dass er von seinem damaligen Sportlehrer an den Armen gepackt, in eine Ecke gedrängt und mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sei. Eineinhalb Jahre musste der weißhaarige Pädagoge mit den Vorwürfen leben. Mit ruhiger Stimme berichtete er nun: „Er lag auf dem Rücken und grinste mich an.“ Als der Schüler die Turnhalle verlassen wollte, habe er ihm den Weg versperrt.
Wenig später sei ein Mädchen gekommen, der ein Ball an den Kopf geworfen worden war, der Name des Jungen fiel, der oft Mitschüler ärgerte. „Da ging er auf mich los, schlug und trat auf mich ein“, sagte der Lehrer. Er habe den Angriff mit erhobenen Armen abgewehrt, den Jungen dann an den Armen gepackt und geschüttelt, aber nicht gezielt geschlagen. Der Lehrer hatte kurz nach dem Vorfall die Mutter des Schülers angerufen, sich entschuldigt und erklärt: „Ich habe Ihren Sohn grob angefasst.“ An den Armen des Jungen entstanden blaue Flecken.
Die Szene blieb nicht unbemerkt. „Ich sah, wie er um sich trat“, sagte ein Mädchen über ihren Mitschüler. Er dagegen behauptete: „Ich stand ganz still.“ Das Gericht folgte der Version des Lehrers. Es handele sich um eine fahrlässige Körperverletzung. „Ein Lehrer muss sich nicht schlagen und treten lassen, aber er darf gegen den Schüler nur das Maß an Kraft aufwenden, das ihn ruhig hält“, sagte die Richterin. Das Verfahren wird gegen Zahlung von 750 Euro eingestellt. K.G.