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Das Vetorecht soll die Bezirke auf Augenhöhe mit der Landesverwaltung bringen.

© Soeren Stache/dpa

Grüne fordern im Senat Vermittlungsstelle: Haben die Bezirke bald ein Veto gegenüber der Landesregierung?

Die Grünen wollen diesen Vorschlag im Senat vorlegen. Umstritten ist, ob ein Vetorecht zu mehr Augenhöhe führen würde - oder zu Blockaden und Stillstand.

Von Sabine Beikler

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Die Bezirksbürgermeister beschäftigen sich regelmäßig im Rat der Bürgermeister mit bevorstehenden Entscheidungen des Senats. Sie können ihnen zustimmen, sie aber auch „mit Abscheu“ zur Kenntnis nehmen, wie Monika Herrmann (Grüne), Bezirksbürgermeisterin in Friedrichshain-Kreuzberg eine Ablehnung beschreibt.

„Das macht mich wütend, weil wir keine Handhabe haben. Wir bekommen Beschlüsse aufgedrückt, die wir zum Beispiel wegen fehlenden Personals gar nicht umsetzen können.“

Bettina Jarasch, die designierte Spitzenkandidatin der Grünen, hatte im Tagesspiegel-Interview am Sonntag ein Vetorecht für die Bezirke gefordert, „um eine Augenhöhe zwischen Bezirks- und Landesverwaltung zu schaffen, die konstruktiv genutzt werden kann“.

Nicht nur Jarasch stellt fest, dass es „schlimmer als momentan“ gar nicht werden könne. Deshalb müssten die Bezirke frühzeitig in Entscheidungen eingebunden werden. Denn sie könnten „im Zweifelsfall“ alles blockieren. Und das führt in der Regel zum berlintypischen „Behörden-Pingpong“ der Haupt- und Bezirksverwaltungen.

Forderungen nach einer Verwaltungsreform

Herrmann, ihr Pankower Amtskollege Sören Benn (Linke) und Frank Nägele, Staatssekretär für Verwaltungsmodernisierung in der Senatskanzlei, hatten im Tagesspiegel eine umfassende Verwaltungsreform gefordert. Um Augenhöhe zwischen Senatsverwaltungen und Bezirken herzustellen, befürworten die rot-rot-grünen Vertreter ebenfalls ein Vetorecht für den Rat der Bürgermeister.

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Herrmann schlägt darüber hinaus eine Art „Clearingstelle“ in der Senatskanzlei bei Konflikten vor. „Es müssen beide Seiten erreicht werden. Und eine Konfliktklärung muss innerhalb einer bestimmten Frist erzielt werden.“

Herrmann fordert, dass der Regierende Bürgermeister in konfliktträchtigen Fällen von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen müsse, um andere Senatsverwaltungen zum Handeln im Sinne von lösungsorientierten Kompromissen mit Bezirksverwaltungen zu zwingen.

Vetorecht für Bezirke sei ein „scharfes Schwert“

Staatssekretär Nägele betont, dass ein Vetorecht für die Bezirke ein „scharfes Schwert“ sei, das „in den Topf der Möglichkeiten“ für besseres Verwaltungshandeln gehöre. Damit müsse einhergehen, die Bürgermeister mit größeren Kompetenzen in ihren Bezirksämtern auszustatten – analog zu gewählten, städtischen Oberbürgermeistern, die gegenüber den Dezernenten weisungsbefugt sind.

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„Die Bezirksbürgermeister brauchen mehr Eingriffsrechte in die Zuständigkeiten der Stadträte“, fordert Nägele. Die Geschäftsbereiche der Bezirksbürgermeister sollten Finanzen, Personal und Organisation für den gesamten Bezirk umfassen.

Linke-Politiker Sören Benn hat den Vorschlag für eine Verwaltungsreform neben seiner Amtskollegin Monika Herrmann und Frank Nägele mitunterzeichnet. Der Pankower Bezirksbürgermeister möchte zu Jaraschs Vorschlag jedoch keine Stellungnahme abgeben. Benn kritisiert, dass der „Debattenbeitrag“ von Jarasch nicht zielführend sei, da er überhaupt nicht definiere, in welchen Belangen ein Vetorecht erlaubt sein sollte.

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