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Berlin: Haft für Menschenhändler

Borys B. schleuste Ukrainerinnen ein und zwang sie in die Prostitution. Die Umstände seien schuld, so das Gericht. Was aus den Frauen wird, ist unklar

Der Prozess gegen die Betreiber eines illegalen Callgirlrings endete am Freitag vor dem Berliner Landgericht mit mehrjährigen Haftstrafen. Borys B., der ukrainische Frauen nach Deutschland geschleust hatte und in Berlin als Prostituierte für sich arbeiten ließ, wurde unter anderem wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in Tateinheit mit Menschenhandel, Zuhälterei und Urkundenfälschung zu vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Krzysztof M., der die Prostituierten gefahren hatte, wurde zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Callgirlring von Borys B. war im vergangenen Jahr in die Schlagzeilen geraten, weil der Talkmaster Michel Friedman zu den Kunden gehört hatte.

Der 33jährige Borys B. und Krzysztof M., 25 Jahre alt, seien nicht „die ganz Großen“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Sie gehörten nicht zu den hochkriminellen Kreisen, sondern seien aufgrund der Lebensbedingungen in der Ukraine zum Menschenhandel gekommen. Trotzdem seien ihre Taten „erheblich“. Den Frauen, die im „Haus- und Hotelservice“ von Borys B. arbeiteten, wurden die Papiere weggenommen, sie durften sich nicht frei bewegen. Von den 75 bis 95 Euro, die die Freier bezahlten, erhielten sie 25 Euro, davon mussten sie Miete, Kleidung und Essen bezahlen. Sie wurden in Wohnungen mit zu wenigen Betten zusammengepfercht, es gab auch Fälle von körperlichen Übergriffen durch Borys B. Die Frauen, die in der Zeitung inseriert worden waren, seien durch die Prostitution „kaputt gemacht“ worden, sagt der Richter.

Mit falschen Versprechungen waren sie nach Deutschland gelockt worden, die Einreise war für die meisten eine Tortur. Eine Frau musste durch die Oder schwimmen, andere kamen in Abschiebehaft. In Berlin angekommen wurde den Frauen gesagt, sie müssten Schulden abarbeiten. Eine der Prostituierten hat Borys B. quasi verkauft: Ein Freier, der sich in sie verliebt hatte, musste an B. 25000 Euro bezahlen. B.s Lebensgefährtin, die damals gedolmetscht hatte, wurde wegen Beihilfe zur Erpressung zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Ein weiterer Angeklagter, der ebenfalls bei dem Callgirlring gearbeitet hatte, war bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden.

Durch eine Anzeige aus einem Bordell, mit dem B. auch zu tun hatte,war der Menschenhändlerring aufgeflogen, vor einem halben Jahr begann der Prozess. Vier Frauen sind als Nebenklägerinnen aufgetreten. Es gebe „keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser Zeuginnen“, sagte der Richter. Borys B. habe die „auslandsspezifische Hilflosigkeit“ der Frauen ausgenutzt und sei wegen Menschenhandels zu verurteilen. Als mildernd wurde gewertet, dass Borys B. auf sein beschlagnahmtes Vermögen verzichtet hat. Das Geld soll zur Wiedergutmachung an die vier Frauen überwiesen werden. Wie es mit ihnen nach dem Prozess mit den Frauen weitergeht, sei ungewiss, sagt Nivedita Prasad von der Koordinationsstelle Ban Ying, einer Organisation, die Opfer von Menschenhandel im Alltag betreut. Eine der Frauen ist mit einem Deutschen verheiratet, die anderen haben lediglich eine Duldung.

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