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Berlin: Häftling kassierte im Knast „Stütze“

Gericht stockte Freiheitsstrafe für den 69-Jährigen auf

Eine lange Zeit im Gefängnis lag vor Wolfgang E. Der mehrfach als Betrüger verurteilte Bauunternehmer aber wollte offensichtlich für seine ferne Zukunft in Freiheit vorbauen: Weil er als Häftling zu Unrecht Sozialhilfe kassiert hatte, musste er sich gestern vor dem Berliner Landgericht verantworten. Der 69jährige Angeklagte bestritt zunächst. Er habe zumindest in einem Brief klar und deutlich „JVA" im Absender angegeben. Das Schreiben aber fand sich nicht in den Unterlagen des zuständigen Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf. Ein Mitarbeiter musste auch einräumen, dass die Akte des Angeklagten „wenig gepflegt" sei. Gelder seien aber bereits Monate vor dem angeblich abgeschickten Brief ausgezahlt worden. Nach mehrstündiger Verhandlung räumte E. schließlich ein, das Sozialamt „nicht direkt" auf seine Inhaftierung hingewiesen zu haben. Aus Sicht des Gerichts erschwindelte er zwischen September 2000 und Mai 2001 rund 6000 Euro. Unter Einbeziehung einer früheren Strafe von sechseinhalb Jahren erging gegen E. eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren. K. G.

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