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Justizia.

© Helmut Vogler

Vor dem Amtsgericht: Haftstrafe für Mutter nach Kindesentziehung

Zweieinhalb Jahre muss eine Mutter ins Gefängnis. Sie war mit ihrer 5-jährigen Tochter im Ausland untergetaucht, nachdem der Vater des Kindes das Sorgerecht bekommen hatte.

Johanna war fünf Jahre alt, als ihre Mutter heimlich die Koffer packte. Eine Reise, die zu einer Odyssee wurde. Drei Jahre und drei Monate war Claudia K. mit ihrer Tochter im Ausland untergetaucht. Sie wollte das Kind vor seinem Vater verstecken. Als die 45-Jährige im April 2014 floh, hatte er bereits das Sorgerecht bekommen. „Ich wollte mein Kind schützen“, sagte Claudia K. am Dienstag vor dem Amtsgericht Tiergarten. Von Reue keine Spur.

Ein Familiendrama, ausgetragen auf dem Rücken der Tochter. Nun ging es um den Vorwurf der Kindesentziehung. Ihre Reisen nach Uruguay, Malta und Thailand seien „eine Art Notwehr“ gewesen, so die Angeklagte. Weil Familienrichter falsch entschieden hätten. „Meine Tochter war nicht sicher bei ihrem Vater“, behauptete die Mutter.

Von Urugay über Malta nach Thailand

Die Mutter hat Betriebswirtschaft studiert, der Vater ist Makler. Als Johanna (Name geändert) geboren wurde, waren ihre Eltern eigentlich kein Paar mehr. 18 Monate sei es ganz gut gegangen, so ein Anwalt. Seitdem aber läuft ein Gezerre um das Kind. Der Vater erstritt sich ein Umgangsrecht, die Mutter soll Begegnungen verhindert haben. 2013 nahm sie das Kind und verschwand für Wochen nach Uruguay. Der Vater konnte die Mutter und das Kind allerdings aufspüren und anschließend zurückholen. Danach bekam er das Sorgerecht.

Claudia K. floh mit ihrer Tochter erneut. Erst lebten sie auf der Insel Malta, dann zogen sie nach Thailand. Auf einer entlegenen Insel wurde Claudia K. im Juli 2017 festgestellt und nach Deutschland abgeschoben. Johanna kam zu ihrem Vater. „Jetzt geht es ihr gut“, sagte der 46-Jährige nun. Sie komme in der Schule mit und habe Freunde. Der Sorgerechtsstreit aber laufe noch.

Die Mutter bleibt in Haft. Sie habe sich über gerichtliche Entscheidungen hinweggesetzt, ihre Interessen zudem über die des Kindes gestellt und Selbstjustiz geübt. Und Missbrauchsvorwürfe gegen den Vater seien schlichtweg falsch. Urteil: zweieinhalb Jahre Gefängnis.

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