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Ausgebrannte Autowracks liegen nach einem Horror-Crash am Treptower Park. Der Fahrer überlebte als einziger den Unfall und wurde am 11.03.2022 vom Landgericht Berlin wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu fünf Jahren Haft verurteilt.

© dpa/Paul Zinken

Hotspot der Raserei: Berliner Justiz registriert rund 430 illegale Autorennen in diesem Jahr

Sie lassen den Motor aufheulen – und geben Gas. Es geht um Protzerei oder illegale Autorennen. Oder Straftäter liefern sich gefährliche Fluchtfahrten mit der Polizei. Die Berliner Justiz zieht eine Zwischenbilanz.

Wegen Rasereien auf Berlins Straßen hat die Justiz in diesem Jahr bereits rund 430 Verfahren eingeleitet. „Damit ist absehbar, dass die Zahlen höher sein werden als in den Jahren 2021 und 2022“, sagte Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. Er leitet eine Spezialabteilung für verbotene Kraftfahrzeugrennen in Berlin. Für das gesamte Jahr 2022 hatten Amtsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft 755 Verfahren wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen eingeleitet (2021: 799). Die meisten Fälle gab es nach den Angaben bislang im Jahr 2020 mit 871 Fällen.

Die Entwicklung der Zahlen führt Winkelmann auch auf stärkere Kontrollen zurück: „Die Polizisten sind viel aktiver als früher und schreiten entschiedener ein.“ Erst am vergangenen Samstag gab es Geschwindigkeitskontrollen am Kurfürstendamm, der als ein Hotspot für Raser in der Hauptstadt gilt.

Messungen im Rahmen eines Forschungsprojektes ergaben zuletzt, dass dort überdurchschnittlich laute Autos und Motorräder unterwegs sind. Von Ende Mai bis zum 4. Juli hat ein sogenannter Lärmblitzer laut Senatsumweltverwaltung 1144 Fahrzeuge erfasst, die lauter als 82 Dezibel waren. Die Werte für normalen Straßenverkehr liegen demnach deutlich darunter. Der höchste gemessene Wert lag demnach bei 110 Dezibel – so laut wie etwa Presslufthämmer.

Seit einer Gesetzesänderung vor rund sechs Jahren sind laut Winkelmann 3878 Verfahren (Stand: 30. Juni) wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen eingeleitet worden. 1653 Fälle davon seien abgeschlossen, darunter seien 1026 Entscheidungen rechtskräftig.

Häufig wurden die Raser - meist junge Männer im Alter von 21 bis 30 Jahren - dabei zu Geldstrafen verurteilt. In 65 Fällen mussten erwachsene Täter aber auch ins Gefängnis, bei Jugendlichen war das 12 Mal der Fall. Mit Bewährungsstrafen kamen 119 Erwachsene und 7 jugendliche Raser davon. Es gab 41 Freisprüche.

Nach einer statistischen Erhebung der Berliner Polizei machen Fluchtfahrten etwa ein Drittel aller Raser-Fälle aus, schilderte Winkelmann. Ein klassischer Fall: Polizisten wollen den Fahrer eines sogenannten Kokstaxis, der über das Internet bestellte Drogen ausliefert, stoppen - und der versucht zu entkommen. „Da geht es den Leuten um etwas, darum gehen sie das Risiko ein“, so Winkelmann.

Im Oktober 2017 wurden verbotene Kraftfahrzeugrennen von einer Ordnungswidrigkeit zur Straftat hochgestuft. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Zuvor gab es nur Geldbußen. Der Paragraf 315d im Strafgesetzbuch sieht zudem bis zu zehn Jahre Gefängnis vor, wenn durch ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen der Tod eines anderen Menschen verursacht wird. 2021 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch eine Fluchtfahrt vor der Polizei so bewertet werden kann. (dpa)

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