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Berlin: Im Sommer drohen wegen Hartz IV erste Zwangsumzüge

Frühestens Mitte dieses Jahres wird es die ersten Zwangsumzüge von Langzeitarbeitslosen geben, die in einer zu teuren Wohnung leben. Zwar lief jetzt die einjährige Schonfrist für die ersten Betroffenen ab, in der die Jobcenter für Empfänger des Arbeitslosengeldes-II (ALG II) auch die Miete zahlten, die über den gesetzlichen Obergrenzen lag.

Frühestens Mitte dieses Jahres wird es die ersten Zwangsumzüge von Langzeitarbeitslosen geben, die in einer zu teuren Wohnung leben. Zwar lief jetzt die einjährige Schonfrist für die ersten Betroffenen ab, in der die Jobcenter für Empfänger des Arbeitslosengeldes-II (ALG II) auch die Miete zahlten, die über den gesetzlichen Obergrenzen lag. Aber die nun beginnenden Prüfungen eines jeden Einzelfalles dauern nach Angaben der Senatssozialverwaltung ein weiteres halbes Jahr.

Zunächst erhalten diejenigen, deren Warmmieten über dem Maximum liegen – für einen Single-Haushalt zum Beispiel monatlich 360 Euro, für einen drei Personen-Haushalt 542 Euro – einen Anhörungsbogen. Dieser enthält detaillierte Hinweise, wie sich die erzwungene Suche nach einer billigeren Wohnung umgehen lässt. Schwangere, Alleinerziehende oder Über-60-Jährige dürfen zum Beispiel die Grenze um zehn Prozent überschreiten. Auch Untermietverträge können die Mietkosten senken.

Dieses Verfahren habe man mit allen zwölf Berliner Jobcentern verabredet, sagte Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (Linkspartei) gestern. Ganz würden sich Zwangsumzüge aber nicht vermeiden lassen, sagte die Senatorin. Besonders Singles sind gefährdet. Wie vielen der rund 315 000 Berliner ALG-II-Haushalte Zwangsumzüge drohen, weiß bisher niemand. Erst im Februar werde man sagen können, wie viele Anhörungsbögen im Januar verschickt wurden, heißt es aus der Senatssozialverwaltung. I.B.

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