Berlin: Iraker schickte Geld heim – angeklagt
Ein ExilIraker muss sich seit Freitag wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschafts- und Kreditgesetz vor dem Berliner Landgericht verantworten. Dem 48-Jährigen wird vorgeworfen, von 2000 bis 2003 in 422 Fällen Gelder von in Deutschland lebenden Landsleuten an Angehörige in der Heimat überwiesen zu haben.
Ein ExilIraker muss sich seit Freitag wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschafts- und Kreditgesetz vor dem Berliner Landgericht verantworten. Dem 48-Jährigen wird vorgeworfen, von 2000 bis 2003 in 422 Fällen Gelder von in Deutschland lebenden Landsleuten an Angehörige in der Heimat überwiesen zu haben. Der Mann soll dabei von dem damals bestehenden Wirtschaftsembargo gegen den Irak Kenntnis gehabt haben.
Rund 120000 Euro sollen über unbekannte Kontaktmänner in den Irak transferiert worden sein. Zum Teil habe der Angeklagte dafür Provisionen zwischen drei und fünf Prozent berechnet, sagte die Staatsanwaltschaft. Laut Anklage besaß der Iraker weder eine Berechtigung, Finanzgeschäfte zu führen noch eine Ausnahmegenehmigung.
„Das solch ein Handel untersagt ist, ist mir vollkommen unbekannt gewesen“, beteuerte der Angeklagte. Er habe seine Geldgeschäfte mit arabischen Staaten beim Gewerbeamt angemeldet und dafür auch Steuern gezahlt. Eigenen Angaben nach hatte er das Geld seiner Landsleute nie direkt in den Irak überwiesen, sondern an Firmen in Jordanien, mit denen er zusammenarbeitete. „Wie die das dann gemacht haben, kann ich nicht sagen“, erklärte der 48-Jährige.
Im August 1990 hatte der UN-Sicherheitsrat ein Embargo gegen den Irak erlassen. Begrenzte finanzielle Zuwendungen im Rahmen humanitärer Hilfen waren zulässig, bedurften jedoch einer Ausnahmegenehmigung. Das Embargo wurde nach dem Irakkrieg aufgehoben. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. ddp
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