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Berlin: Jennifers Eltern erhielten Strafen zur Bewährung

Prenzlau - Weil sie ihre behinderte Tochter mehrere Jahre vor der Öffentlichkeit versteckt haben, sind ein Mann und eine Frau aus dem nordostbrandenburgischen Lübbenow am Dienstag zu Bewährungsstrafen von jeweils neun Monaten verurteilt worden. Die Eheleute wurden wegen gemeinschaftlich begangener Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt, die Frau in Tateinheit mit Urkundenfälschung.

Prenzlau - Weil sie ihre behinderte Tochter mehrere Jahre vor der Öffentlichkeit versteckt haben, sind ein Mann und eine Frau aus dem nordostbrandenburgischen Lübbenow am Dienstag zu Bewährungsstrafen von jeweils neun Monaten verurteilt worden. Die Eheleute wurden wegen gemeinschaftlich begangener Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht verurteilt, die Frau in Tateinheit mit Urkundenfälschung. Der 42 Jahre alte Vater erhielt vom Amtsgericht Prenzlau zudem die Auflage, 200 Euro an den Förderverein der Waldhofschule Templin zu zahlen. Die drei Jahre jüngere Mutter muss 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Das Paar hatte die 1996 geborene Jennifer 1998 letztmalig von einem Kinderarzt untersuchen lassen. Der Mediziner attestierte dem Kind Verzögerungen bei der Sprachentwicklung. Bei der Ladung zur Schuleinstellungsuntersuchung gab die Mutter dann laut Anklage an, das Kind sei bereits in einer Behindertenschule vorgestellt worden, und legte ein gefälschtes Schreiben vor. Mitte Juni 2009 wurde das stark verwahrloste Kind nach Hinweisen aus der Nachbarschaft aufgefunden und in die Obhut des Jugendamtes genommen.

Auf Antrag der Verteidigung wurde die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen. Auch die Verkündung der Urteilsgründe war nichtöffentlich. Beide Seiten verzichteten auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig. Die Verteidigung bestätigte, dass es eine Absprache mit der Staatsanwaltschaft gegeben habe. ddp

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