Alkoholmissbrauch: Jugendpolitiker lehnen schärfere Gesetze ab
Die Jugendstadträte der Bezirke und die Senatsjugendverwaltung halten vor dem Hintergrund des so genannten Flaterate-Trinkens die bestehenden Gesetze im Jugendschutz für ausreichend.
Stand:
Berlin - Den geltenden Gesetzen nach dürfen alkoholische Getränke an unter 16-Jährige nicht abgegeben werden. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Durch zunehmenden Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen mussten im Jahr 2005 274 Mädchen und Jungen wegen "akuten Rausches" stationär behandelt werden. Ein Jahr zuvor waren es 156. Auf Kritik stößt in diesem Zusammenhang das Angebot einiger Gastwirte zum so genannten Flatrate-Trinken, bei dem zu einem Pauschalpreis unbegrenzt Alkohol konsumiert werden kann.
Die Jugendpolitiker appellierten an die Gastwirte, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Um eine bessere Überprüfung sicher zu stellen, schlagen sie vor, dass neben Gewerbeämtern und Polizei auch den Ordnungsämtern ein Kontrollrecht eingeräumt wird. Zugleich forderten sie eine Präventionskampagne gegen den "Modetrend" zum exzessiven Trinken. Außerdem riefen sie die Eltern auf, durch Vorbild, Information und ein positives Erziehungsklima ihre Kinder vor Alkoholmissbrauch zu schützen. (tso/ddp)
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