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Berliner Verkehrssünder lassen immerhin die Knöllchen-Kassen klingeln.

© picture alliance / dpa

Kampf um Berlins Straßen: Polizei, Ordnungsämter und BVG planen Aktion gegen Falschparker

Rad- und Busspuren werden gerne als Parkplatz missbraucht. Fünf Tage lang werden Schwerpunktkontrollen durchgeführt und Falschparker konsequent abgeschleppt.

Bei einer gemeinsamen Verkehrsaktion der Ordnungsämter, der BVG und der Polizei Berlin stehen nächste Woche das verkehrswidrige Halten und Parken auf Radwegen, Busspuren und in zweiter Reihe im Fokus. Vom 11. bis 15. November 2019 werden gezielt Schwerpunktkontrollen durchgeführt.

Für die Kontrollen wurde eine Vielzahl von Straßen ausgesucht, in denen Busspuren sowie Radwege und -schutzstreifen besonders häufig von Kraftfahrzeugen blockiert werden, beziehungsweise tagtäglich in zweiter Reihe gehalten und geparkt wird. Bei einer vergleichbaren fünftägigen Verkehrssicherheitsaktion im Frühjahr 2019 sind 6.484 Halt- und Parkverstöße festgestellt und geahndet worden. In 288 Fällen mussten Kraftfahrzeuge zur Gefahrenabwehr kostenpflichtig umgesetzt werden.

Die Straße gehört allen Berlinern

Berlins Innensenator Andreas Geisel sagt zu der gemeinsamen Aktion: „Parken in zweiter Reihe sowie auf Bus- und Radspuren ist egoistisch und rücksichtslos. Die Falschparker scheinen sich nicht bewusst zu sein, in welche Gefahr sie andere Verkehrsteilnehmer bringen. Die Polizei ahndet ohnehin täglich solche Verstöße, wird in den nächsten Tagen aber einen Schwerpunkt auf diese Delikte legen. Das unterstütze ich ausdrücklich. Ich wünsche mir auch einen Lerneffekt bei den Verursachern – ganz im Sinne der gegenseiteigen Rücksichtnahme. Die Straße gehört schließlich nicht einem alleine.“

Um sich die lästige Parkplatzsuche zu ersparen werden täglich, vor allem in den Innenstadtbezirken, Rad- und Busspuren häufig aus meist eigennützigen Motiven zugeparkt. Derartige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden konsequent mit Verwarnungsgeldern in Höhe von 10 bis 35 € geahndet und Fahrzeuge, sofern kein Verantwortlicher kurzfristig erscheint, konsequent gebührenpflichtig umgesetzt. Hierfür entstehen je nach Fahrzeugart zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 369 €. (tsp)

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