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BVG-Fähre rammt Boot auf Wannsee: Kapitän zu Geldstrafe verurteilt

Der Fährmann des Schiffes „MS Lichterfelde“ hatte vor neun Monaten ein kleines Segelboot gerammt. Der Kapitän wurde nun zu 1000 Euro Strafe verurteilt.

Der Fährmann sah bei seiner Fahrt von Wannsee nach Kladow die Jolle, die in einer Flaute mit schlappen Segeln auf dem Wasser dümpelte. Mehrfach hupte er, den Kurs aber änderte der 40-jährige Berufsschiffer nicht. Die mit mehr als 300 Menschen besetzte Fähre „MS Lichterfelde“, die im Auftrag der BVG fährt, rammte das kleine Boot. Der Segler sprang im letzten Moment ins Wasser und blieb unverletzt. Wegen des Unfalls vor neun Monaten musste sich der Berufsschiffer jetzt verantworten: Das Amtsgericht verhängte am Dienstag eine Strafe von 1000 Euro.

Guido B., der an jenem Sonntagnachmittag im April am Steuer stand, habe nach dem dritten Warnsignal die Fahrt verringert und sei schließlich auch auf Gegenschub gegangen, beschrieb ein damaliger Passagier. Zwar muss ein Sportboot generell der Berufsschifffahrt ausweichen, doch in diesem Fall war der Segler manövrierunfähig, kam offensichtlich nicht von der Stelle. Dazu besagt eine andere Regel für die Schifffahrt, dass in einem solchen Fall der Kurshalter ein Ausweichmanöver einleiten muss.

„Die BVG-Fähre hätte drei bis vier Meter ausweichen können“, schätzte der 43-jährige Augenzeuge. Der Segler konnte sich kurz vor dem Zusammenstoß mit einem Sprung von Bord retten. Die „MS Lichterfelde“, die für die Überfahrt in der Regel 20 Minuten benötigt und zum Zeitpunkt des Unfalls um 13.10 Uhr etwa die Hälfte der Strecke zurückgelegt hatte, konnte nach etwa einer Stunde den Regelbetrieb wieder aufnehmen. An den Booten entstand leichter Sachschaden.

Mit großen Schritten ging Guido B. in den Gerichtssaal. Doch eine Verhandlung sollte es nach einem geplatzten Prozessanlauf vor einer Woche nicht geben. Das Urteil erfolgte nach Aktenlage und per Strafbefehl. Das Gericht ging davon aus, dass B. „fahrlässig durch grob pflichtwidriges Verhalten“ gegen Vorschriften zur Sicherung des Schiffsverkehrs verstoßen habe. Eine Strafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro erging. Ob er Rechtsmittel einlegen wird, blieb zunächst offen.K.G.

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