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Käufer zahlten bis zu 1,5 Millionen Euro: Vier Männer für Betrug mit gefälschter Fotokunst verurteilt
Wertlose Digitaldrucke wurden als Meisterwerke angeboten. In einem Fall zahlte ein Käufer 1,5 Millionen Euro. Fünf Jahre später ergeht gegen den mutmaßlichen Hauptakteur eine langjährige Haftstrafe.
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Nach einem Schwindel mit gefälschten Werken berühmter Fotografen sind in Berlin vier Männer verurteilt worden. Gegen einen 57-Jährigen erging eine Strafe von insgesamt sieben Jahren und neun Monaten Haft. Das Landgericht der Hauptstadt sprach den Geschäftsmann der Urkundenfälschung und des Betrugs schuldig. Die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 1,49 Millionen Euro wurden in seinem Fall angeordnet.
Gegen einen mitangeklagten Juristen im Alter von 75 Jahren wurde eine Strafe von dreieinhalb Jahren verhängt. Ein weiterer Angeklagter wurde der Beihilfe zum Betrug schuldig gesprochen. Der 51-Jährige erhielt zwei Jahre und neun Monate Haft. Ein 62-jähriger Steuerfachmann wurde wegen vorsätzlicher Geldwäsche zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Urteil am 142. Prozesstag
Der 57-Jährige habe sich im Herbst 2020 entschlossen, gefälschte Fotokunstwerke auf den Markt zu bringen, begründete der Vorsitzende Knut Weyand am 142. Prozesstag das Urteil. Mitangeklagte seien eingebunden worden. Zunächst sei in Köln eine Sammlung angeboten worden - „ein notarieller Kaufvertrag wurde geschlossen und eine Zusicherung der Echtheit gemacht“. Für am Markt wertlose Digitaldrucke mit Motiven hochpreisig bekannter Künstler sei ein Kaufpreis von 1,5 Millionen Euro erlangt worden.
Gefälschte Werke berühmter Fotografen wie Helmut Newton, Cindy Sherman oder Robert Mapplethorpe sollen in Berlin, Köln und dem hessischen Kelsterbach zum Verkauf angeboten worden sein. In drei Fällen sei es bei einem Versuch geblieben, hieß es weiter im Urteil. Die Angaben der Angeklagten, sie selbst seien Opfer einer Täuschung geworden, halte die Kammer für eine Schutzbehauptung.
Die vermeintlichen Meisterwerke waren laut Anklage versehen mit falschen Künstlersignaturen und Stempeln. Auch eine angebliche Vorbesitzerin sei erfunden worden. Gefälschte Pässe seien präsentiert worden.
Hauptangeklagter: „Nur als Vermittler aufgetreten“
Der 57-Jährige, ein wegen Betrugs vorbestrafter Geschäftsmann, befindet sich seit rund zwei Jahren und sieben Monaten in Untersuchungshaft. Er sei lediglich als Vermittler aufgetreten und habe „explizit gesagt, dass ich nicht weiß, ob die Bilder echt sind“, erklärte er im Prozess.
Nach der Verkündung des Urteils ergingen auch gegen die 75- und 51-jährigen Angeklagten Haftbefehle. Der Prozess, der im Juni 2023 begann, zog sich wegen vieler Beweisanträge der Verteidiger in die Länge. Das Verfahren gegen eine zunächst mitangeklagte Frau war Anfang 2025 gegen eine Geldauflage von 50.000 Euro eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den 57-Jährigen eine Gesamtstrafe von neuneinhalb Jahren gefordert. Im Fall der weiteren Angeklagten folgte das Gericht den Anträgen des Staatsanwalts. Alle Verteidiger hatten Freispruch beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)
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