VERBOT VON SALONSCHIFFEN: Kein Zurück auf Floß
DIE NEUIGKEIT Seit Januar gilt wie berichtet eine stark umstrittene neue Vorschrift des Bundes: Die „1. BinSchUOÄndV“ lässt die Personenbeförderung auf Sport- und Salonbooten nur noch ausnahmsweise zu.
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DIE NEUIGKEIT
Seit Januar gilt wie berichtet eine stark umstrittene neue Vorschrift des Bundes: Die „1. BinSchUOÄndV“ lässt die Personenbeförderung auf Sport- und Salonbooten nur noch ausnahmsweise zu. Das betrifft in Berlin vor allem viele kleinere Ausflugsschiffe beispielsweise vom Schiffskontor oder Historischen Hafen sowie die Flöße. Partyflöße. Nach Branchenschätzungen sind mehr als 200 Jobs und etwa 50 Schiffe in Gefahr.
DER GRUND
Das Bundesverkehrsministerium erklärte am Dienstag auf Nachfrage, die Verordnung sei nach jahrelanger Fachdiskussion entstanden, weil eine Ausnahme beispielsweise auf Spree und Havel inzwischen zur Regel geworden sei. Man wolle nun ein dadurch entstandenes „Wettbewerbsgefälle“ zwischen den verschiedenen Anbietern ausgleichen. Denn für Sport- und Salonboote oder Flöße gelten nicht die bei regulären Fahrgastschiffen der großen Reedereien üblichen strengen Sicherheitsanforderungen für Passagiere.
DIE KRITIK
Während der Bundesverband Binnenschifffahrt die Verordnung lobt, sehen Kritiker in ihr ein Werk von Lobbyisten der Fahrgast- Reedereien, die sich Konkurrenz endlich vom Hals schaffen wollten. Als Beleg nennen sie die Ausnahmeregel für manche Regionen, in denen kaum Fahrgastschifffahrt existiert. obs
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