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Berlin: Keine Bevorzugung der Ost-Berliner Lehrer

Stoppsignal des Verwaltungsgerichts setzt Senat unter Druck VON HANS TOEPPEN Berlin.Mit einer knallenden juristischen Ohrfeige - wie die Lehrergewerkschaft GEW gestern meinte - hat das Berliner Verwaltungsgericht den Senat unter Druck gesetzt: Durch insgesamt 15 einstweilige Anordnungen sind seit Mittwoch praktisch alle Lehrerlaufbahnen für eine Verbeamtung gesperrt.

Stoppsignal des Verwaltungsgerichts setzt Senat unter Druck VON HANS TOEPPEN

Berlin.Mit einer knallenden juristischen Ohrfeige - wie die Lehrergewerkschaft GEW gestern meinte - hat das Berliner Verwaltungsgericht den Senat unter Druck gesetzt: Durch insgesamt 15 einstweilige Anordnungen sind seit Mittwoch praktisch alle Lehrerlaufbahnen für eine Verbeamtung gesperrt.Das Ziel des Senats, bis Jahresende rund 6600 Ost-Berliner Lehrer zu Beamten zu machen, ist vorerst versperrt - ein Erfolg der "Konkurrentenklage" von West-Berliner Pädagogen.Bei der GEW und im Parlament wurde gestern nicht ausgeschlossen, daß Schulsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) zu einem schnellen Befreiungsschlag ausholt und neben den Ost-Lehrern jetzt auch mehr als 300 West-Lehrer verbeamtet.Eine politische Bevorzugung des Ostteils der Stadt hat das Gericht jedenfalls untersagt. Sieben Entscheidungen stammen von der 5.Kammer des Verwaltungsgerichts, acht von der 28.Kammer.Erst gestern entschied, abweichend, auch die 7.Kammer.Sie wiederum hielt keinen vorläufigen Rechtsschutz der West-Lehrer für nötig, weil diese noch keinen "irreparablen" Schaden erleiden würden.Im Ergebnis bleibt der Beamtenstop aber bestehen.Infolge der mehr als 40 Klagen von Rechtsanwalt Enrique Ribet-Buse ist die Argumentation des Senats vor Gericht zunächst zusammengebrochen.Aus einer dem Tagesspiegel vorliegenden Entscheidung ergeben sich vier wesentliche Punkte: 1.Die seinerzeitige mündliche "Zusicherung" des damaligen Schulsenators Jürgen Klemann (CDU), die Ost-Lehrer zu verbeamten, sei rechtlich unverbindlich, von Rechtserheblichkeit könne "keine Rede sein".2.Auch aus dem Einigungsvertrag lasse sich eine Zusicherung für den Beamtenstatus nicht herleiten.Er ermächtige die Länder lediglich, den Lehrern diesen begehrten Status zu verleihen.3.Die Behauptung des Senats, er wolle die Ost-Pädagogen mit der Verbeamtung politisch "integrieren", scheine "ebenso vorgeschoben wie die ...vermeintliche bindende Zusage".Dem Senat gehe es nämlich offenbar nur um Einsparungen.4.Bei dieser Lage sei die Bevorzugung der Ost-Berliner Lehrer ein Verstoß gegen das "Prinzip der Bestenauslese".Gemeint ist: Die Bewerber müssen gesetzlich nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt werden. Mit den Versprechen an die Ost-Lehrer hatte der Senat einen Zickzack-Kurs gesteuert.Klemann hatte sie zunächst entsprechend der allgemeinen CDU-Linie verbeamten wollen.Auf Einspruch der SPD wurde das Vorhaben aber gestoppt, weil man vor allem im Hinblick auf Brandenburg vorerst überhaupt keine Beamtenverhältnisse mehr haben wollte.Seit Herbst vorigen Jahres steht die Verbeamtung allerdings wieder auf der Tagesordnung: Auf diese Weise sollen im nächsten Jahr 130 Millionen Mark gespart werden, weil Ost-Beamte nur 84 Prozent des West-Gehalts beziehen und weil keine Sozialversicherungsbeträge anfallen. Geklagt haben vor allem West-Lehrer, die bereits seit Jahren warten und schon im Besitz einer "Gewährleistungserklärung" sind: Wegen des versprochenen Wechsels in den Beamtenstand werden keine Beträge an die BfA gezahlt.Werden auch diese 320 Pädagogen zu Beamten gemacht, wird es für den Senat jedenfalls nicht teurer werden.Nach Einschätzung der GEW würde ein "unseliger Ost-West-Konflikt" vermieden.Das offene Problem: Können Ost-Angestellte laut Einigungsvertrag auch noch nach dem 31.12.1996 verbeamtet werden? Das Wort hat jetzt erst einmal das OVG.

HANS TOEPPEN

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