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Berlin: Keine Sicherungsverwahrung für verurteilten Straftäter

Der erste Berliner Prozess um eine so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen einen bereits rechtskräftig verurteilten Straftäter ist geplatzt. Die Staatsanwaltschaft nahm gestern ihren Antrag zurück, mit dem sie gegen Jens A.

Der erste Berliner Prozess um eine so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen einen bereits rechtskräftig verurteilten Straftäter ist geplatzt. Die Staatsanwaltschaft nahm gestern ihren Antrag zurück, mit dem sie gegen Jens A. eine Haft nach der Haft durchsetzen wollte. Der Verurteilte sei nach dem Ergebnis von zwei Gutachten zum jetzigen Zeitpunkt nicht gefährlich für die Allgemeinheit, hieß es zur Begründung. Auch der bei A. festgestellte zeitweilige Therapieunwillen deute nicht auf eine solche Gefährlichkeit hin.

Der 36-jährige Jens A. hatte 1994 mit einem damals jugendlichen Komplizen den achtjährigen Daniel B. aus Prenzlauer Berg vom Spielplatz entführt und sexuell missbraucht. Als der Junge um Hilfe schrie, wurde er von Sandro P. erwürgt. Erst vier Jahre später konnten die Täter gefasst werden. P. wurde wegen Mordes zu mehr als neun Jahren Haft verurteilt, gegen den vorbestraften Jens A. erging eine Gesamtstrafe von sieben Jahren und drei Monaten. Im März hat er die Strafe verbüßt.

Möglich ist das nachträgliche Verhängen von Sicherungsverwahrung seit zwei Jahren. Voraussetzung ist eine „negative Gefährlichkeitsprognose“. Ende letzten Jahres hatte die Berliner Staatsanwaltschaft beantragt, gegen A. eine Haft auf unabsehbare Zeit zu verhängen. K. G.

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