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Ehemaliges Wertheim-Gelände: Klagen gegen Großprojekt am Leipziger Platz gescheitert

Das 470-Millionen-Euro-Projekt auf dem ehemaligen Wertheim-Gelände ist entscheidende Schritte weiter: Technische und juristische Hürden des geplanten Einkaufszentrums mit Hotel und Büroflächen wurden überwunden.

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Der Abriss und Neubau des unter dem Gelände liegenden Tunnels der U-Bahn-Linie U 2 ist vom Tisch; nach Angaben des Investors Harald G. Huth wird die alte Röhre von einem neuen Tunnel umschlossen und so geschützt. Damit muss die Strecke nicht monatelang unterbrochen werden. Und das Verwaltungsgericht hat am Dienstag Klagen von Nachbarn zurückgewiesen, die das Vorhaben vor allem wegen des damit zunehmenden Verkehrs auf der Voßstraße als rücksichtslos bezeichnet hatten.

Trotzdem sehen sich Kläger und Beklagte auf der Gewinnerseite: Huth sowie das Bezirksamt Mitte und die Senatsstadtverwaltung, weil die drei erteilten Bauvorbescheide vom Gericht nicht gekippt worden waren, die Kläger, weil die Vorsitzende Richterin Annegret von Alven-Döring überdeutlich erkennen ließ, dass sie vom geltenden Bebauungsplan nicht viel hält. Die Klägerseite hat bereits angekündigt, dass sie gegen den Bebauungsplan nun ein Normenkontrollverfahren einleiten wolle. Auch Klagen gegen die Baugenehmigung, die noch aussteht, sind möglich. Ob dadurch dann die Bauarbeiten gestoppt werden, müsste in einem Eilverfahren entschieden werden. Entstehen soll ein Komplex mit einer Einkaufspassage, einem Hotel sowie 170 Wohnungen.

Einen juristischen Angriffspunkt hat Huth bereits entschärft. Um den Streit bei den Abständen zu den Nachbargebäuden zu beenden, sei er bereit, zwei der vier geplanten Wohntürme zurückzusetzen, sagte er vor dem Gericht. Daraufhin erklärten die Kläger ihren Antrag für erledigt.

Ein weiterer Kläger war zu Beginn der Verhandlung ausgeschieden, weil es in letzter Minute zu einer Nachbarschaftsvereinbarung gekommen war. Dabei fließt auch eine Menge Geld vom Investor an den Ex-Kläger. Mit den anderen Klägern habe er die Verhandlungen abgebrochen, sagte Huth. Auch diesen geht es dem Vernehmen nach vor allem um Geld oder um die Möglichkeit, ähnlich großzügig bauen zu dürfen wie Huth.

Ob durch den Bau der Lärm für die Anwohner unzumutbar steige, wie die Kläger auch anführen, könne erst entschieden werden, wenn detaillierte Werte dazu mit der Baugenehmigung vorlägen, sagte von Alven-Döring. Die bereits erteilte Genehmigung für den Tiefbau gilt bis Oktober.

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