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Protest. Ist ein Camp eine Demo oder bloß ein billiger Schlafplatz in Bestlage?

© Fatina Keilani

Klimademo: Kampieren am Kanzleramt ist bis Montag erlaubt

Für das Oberverwaltungsgericht ist die Veranstaltung durchs Versammlungsrecht gedeckt. Am Sonnabend standen die ersten 20 Zelte. Eine Glosse

Von Fatina Keilani

Demonstrieren kann man auch im Schlaf. Das hat das Oberverwaltungsgericht beschlossen, jedenfalls dem Sinn nach. Anlass war ein Eilantrag der Initiative We4Future, die am Pfingstwochenende auf der Wiese südlich des Kanzleramts kampiert und dies als Kundgebung angemeldet hatte, Motto: „Öffentlichkeitswirksame Ausrufung des Zivilen Klimanotstandes durch Anwesende“. Die Polizei gestattete das Camp, untersagte aber private Zelte und die Feldküche. Das Verwaltungsgericht gab der Polizei Recht. Nicht aber das Oberverwaltungsgericht. Die Veranstaltung sei vom Versammlungsrecht gedeckt, so die Richter.

Vielleicht erinnerten sie sich an das G20-Protestcamp in Hamburg 2017, das im Eilverfahren ebenfalls nach Versammlungsrecht behandelt werden musste – jedenfalls bis es vom Bundesverfassungsgericht eine Hauptsacheentscheidung gibt. Demo-Erfinder, aufgepasst! Wer immer schon mal auf der Wiese am Kanzleramt zelten wollte, jetzt ist der Moment! Warum nicht „Kuscheln für den Weltfrieden“? „Wärme erzeugen durch Doppelbelegung von Schlafsäcken“ – ob ein Camp Protest ist oder doch nur ein billiger Schlafplatz, ist derzeit ungewiss. So lange wird im Zweifel angenommen, dass es sich um Versammlungen handelt. Das Oberverwaltungsgericht sichert die Demonstranten ab: „Es spricht einiges dafür, dass die Übernachtung in privaten Zelten selbst Teil der Meinungskundgebung ist.“ Noch bis Montag wird campiert, jeder ist willkommen. Die Hotels dürften wegen Pfingsten ohnehin alle voll sein. Samstagmittag waren es 20 Privatzelte am Kanzleramt.

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