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Konsequenzen aus den Pannen: Neues Berliner Landeswahlamt soll im nächsten Jahr starten
Senat, Bezirke und Wahlleitung wollen die Vorbereitung und den Ablauf von Wahlen verbessern. Auch ein Beschwerdemanagement für Bürger soll geschaffen werden.
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Das als Konsequenz aus den Wahlpannen 2021 geplante Landeswahlamt in Berlin soll kommendes Jahr geschaffen werden. Darauf verständigten sich Senat, Bezirke und Landeswahlleitung bei einer Sitzung ihrer gemeinsamen Arbeitsgruppe Wahlen, wie eine Sprecherin der Innenverwaltung am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mitteilte. Demnach wurden Innenverwaltung und Wahlleitung gebeten, die bereits angelaufenen Planungen zügig weiter voranzutreiben.
Das Wahlamt soll stärker aufgestellt sein als die bisherige Landeswahlleitung und zentrale Aufgaben bei der Wahlvorbereitung übernehmen. Dazu zählen Schulungen von Wahlhelfern oder die Beschaffung von Stimmzetteln.
Ablaufplan und Standardisierung
Die AG Wahlen beschloss den Angaben zufolge im Beisein von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) außerdem die Erstellung eines Ablaufplanes für Wahlen, an den sich alle Beteiligten auf Landes- und Bezirksebene halten müssen. Enthalten soll der Plan unter anderem Fristen, Termine und Zuständigkeiten.
Eine Verständigung gab es bei der Sitzung am Donnerstag auch darauf, Prozesse zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen zu standardisieren. Dazu gehört etwa die Ausstattung von Wahllokalen. Zudem soll der Austausch zwischen allen Beteiligten auf Landes- und Bezirksebene verbindlicher werden.
Probleme auf digitalem Weg melden
Vereinbart wurde zudem, ein Beschwerdemanagement einzurichten: Bürgerinnen und Bürger sollen demnach am Wahltag sowie am Tag davor und am Tag danach die Möglichkeit erhalten, auf digitalem Weg Probleme bei Wahlen zu melden. Offen blieb, ob es – wie von Landeswahlleiter Stephan Bröchler gefordert – höhere finanzielle Anreize für Wahlhelfer geben wird. Darüber müsse noch beraten werden, hieß es.
Die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 und die gleichzeitig stattfindende Bundestagswahl waren von vielen Problemen geprägt. Dazu zählten zu wenige Wahlurnen, fehlende, falsche oder sogar kopierte Stimmzettel, flächendeckendes Wählen noch nach 18.00 Uhr und lange Schlangen vor Wahllokalen.
Am 16. November entscheidet der Berliner Verfassungsgerichtshof über die Gültigkeit der Wahl. In einer mündlichen Verhandlung am 28. September hatte das Gericht sehr deutlich eine komplette Wiederholung in Betracht gezogen. Sollten die Richter dieser Linie im Urteil folgen, müsste die Wiederholungswahl bis Mitte Februar stattfinden. (dpa)
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