zum Hauptinhalt
Ein öffentlicher Kühlschrank in einem Fahrradunterstand in der Malmöerstraße in Berlin.

© Britta Pedersen/dpa

Foodsharing in Berlin: Kontrollen für öffentliche Kühlschränke

In öffentlichen Kühlschränken kann man Essen ablegen, das übrig bleibt. Eine Alternative zum Wegwerfen. In Berlin gibt es jetzt Hygienebedenken und rechtliche Hürden.

Tonnenweise landen Brot, Gemüse oder Joghurt im Müll. Eine Alternative zum Wegwerfen sollen die rund 300 Kühlschränke sein, die die Initiative Foodsharing seit 2012 bundesweit aufgebaut hat. Wer noch verzehrbare Nahrungsmittel übrig hat, kann diese in den sogenannten „Fairteilern“ hinterlegen. Nun gibt es in Berlin Hygienebedenken und rechtliche Hürden, die dem Verein große Sorgen bereiten. Behörden in anderen Städten stufen das Essensteilen durchweg als Weitergabe unter Privatleuten ein, erklärt Foodsharing. Berlin dagegen will nun von Fall zu Fall klären, ob die Anbieter eines Kühlschranks als Lebensmittelunternehmer zu sehen sind.

Unter diesem Begriff definiere das Gesetz „nun einmal jeden, der Lebensmittel in Verkehr bringt, egal ob gegen Geld, Spende oder umsonst“, sagte die Staatssekretärin für Verbraucherschutz, Sabine Toepfer-Kataw (CDU). Anbieter würden als Lebensmittelunternehmer gelten, wenn die Kühlschränke auf öffentlichem Grund für jedermann zugänglich und unbeaufsichtigt seien.

Sobald die Behörde zu diesem Schluss kommt, heißt das: Der „Fairteiler“ hat in Geschäftsräumen zu stehen, in dem ein registrierter Verantwortlicher Buch führt über Spenden und Spender. Für den Vorstand von Foodsharing, Frank Bowinkelmann, ist damit klar: „Wenn diese Maßnahmen durchgesetzt werden, sind die Dinger tot.“ Man wolle Verbraucher vor möglicher Gesundheitsgefahr schützen, argumentiert dagegen die Staatssekretärin. dpa

Zur Startseite