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„Ahmet von den Daltons“ forderte Schutzgeld: Angeklagte schweigen zu Schüssen auf Eurogida-Märkte in Berlin
Innerhalb von 30 Minuten wird auf zwei Geschäfte einer Supermarkt-Kette geschossen. Die Ermittler gehen von Schutzgeld-Erpressung aus. Nun stehen mehrere Männer vor Gericht.
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Als „Ahmet von den Daltons“ stellte sich einer der Erpresser am Telefon vor. 250.000 Euro an „Schutzzöllen“ verlangte er, in späteren Anrufen wurde die Summe noch verdoppelt. Es folgten Schüsse auf zwei Filialen der türkischen Supermarktkette „Eurogida“ und Todesdrohungen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die selbsternannten Daltons wohl in der Schlinge. In einem zweiten Prozess nach den Schüssen stehen drei Männer vor dem Berliner Landgericht.
Ahmet D. gilt als ein Drahtzieher. „Er hatte innerhalb der Tätergruppierung eine führende Rolle inne“, heißt es in der Anklage. Er habe Anweisungen gegeben. Neben dem 34-Jährigen müssen sich Murat G. (36) und Mehmet K. (27) wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und Sachbeschädigung verantworten. Bei G. geht es zudem um Verstoß gegen das Waffengesetz. Es sei eine Handfeuerwaffe und Munition bei ihm gefunden worden.
Benannt nach den Lucky Luke-Comics
Benannten sie sich nach den vier Dalton-Brüdern aus den „Lucky Luke“-Comics, die als Ganoven umherziehen und vom Cowboy immer wieder zur Strecke gebracht werden? Am ersten Prozesstag haben die drei Angeklagten zunächst geschwiegen.
Anders war es kürzlich im Prozess gegen einen 20-Jährigen. Alican C. gab zu, am 3. März 2025 jeweils nach Ladenschluss Schüsse auf Märkte in Spandau und Wilmersdorf abgefeuert zu haben. Er sei von D. zu der Tat überredet worden.
Tagelang waren laut Anklage Drohungen bei Mitarbeitern der Filialen eingegangen – man würde keinen Spaß machen und die Läden sprengen, man werde bei Nichtzahlung dem Filialleiter in die Füße schießen.
C. sagte als Angeklagter, den Grund für die Schüsse habe er nicht erfahren. 1000 Euro seien ihm versprochen worden, so der Türke, der 2022 einen Asylantrag gestellt und einen Platz in einer Unterkunft in Wismar bekommen hatte. Das Gericht verhängte zwei Jahre und neun Monate Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gegen D. wird zudem in einem Prozess um Schüsse in die Beine eines 36-Jährigen verhandelt. D. soll den Auftrag erteilt haben, den Geschäftsmann zu „bestrafen“.
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