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Mord-Urteil: Ku'damm-Raser erneut zu lebenslanger Haft verurteilt

© Britta Pedersen/ZB/dpa

Nach dem tödlichen Rennen: Ku'damm-Raser: Diese Woche kommt das Urteil

Zwei Autofahrer liefern sich ein Rennen in der Berliner City mit tödlichem Ausgang. Nun müssen Richter erneut entscheiden: War es Mord oder Fahrlässigkeit?

Mehr als drei Jahre nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt steht der neu aufgelegte Prozess vor dem Urteil. Die Entscheidung werde an diesem Dienstag verkündet, kündigte die zuständige Strafkammer des Landgerichts der Hauptstadt an. Zuvor hatten die Verteidiger in ihren Plädoyers erklärt, der von der Staatsanwaltschaft erhobene Mordvorwurf habe sich nicht bestätigt. Ein bedingter Tötungsvorsatz habe nicht vorgelegten.

Zwei Sportwagenfahrer waren im Februar 2016 mit bis zu 170 Kilometern in der Stunde über den Kurfürstendamm gerast. Der inzwischen 30-jährige Angeklagte hatte schließlich an einer für ihn roten Ampel einen Jeep gerammt. Der 69-jährige Fahrer starb noch in seinem Auto.

Die Anwälte des 30-Jährigen plädierten auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Einen konkreten Strafantrag stellten sie nicht. Die Verteidiger des 27-jährigen Angeklagten sprachen sich für eine Strafe von drei Jahren Haft wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung seiner damaligen Beifahrerin aus.

Eine andere Strafkammer das Landgericht hatte im Februar 2017 gegen die Angeklagten deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah allerdings einen bedingten Tötungsvorsatz nicht ausreichend begründet. Er hob das Urteil auf und ordnete eine neue Verhandlung vor dem Landgericht an.

Die beiden Angeklagten seien „irrsinnig schnell“ unterwegs gewesen und hätten tödliche Folgen billigend in Kauf genommen, „um zu siegen und sich dadurch Selbstbestätigung zu sichern“, hieß es im jetzigen Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Sie hätten mit bedingtem Vorsatz gehandelt - heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln. Der Ankläger fordere erneut lebenslange Freiheitsstrafen und lebenslange Führerscheinsperren.

Der 30-Jährige erklärte in seinem Schlusswort, er wolle sich bei den Hinterbliebenen des 69-Jährigen entschuldigen. „Ich würde gern ungeschehen machen, was geschehen ist.“ Seine jetzigen Worte hätten „mit der zu erwartenden Strafe nichts zu tun“. Auch der 27-Jährige sagte, er wolle sich „aufrichtig bei den Nebenklägern entschuldigen“. Er bat um ein gerechtes Urteil. (dpa)

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