Bankenaffäre: Landowsky und Anklage legen Revision ein
Eine Woche nach der Verurteilung des früheren Bankmanagers Klaus Landowsky haben beide Prozess-Seiten Revision eingelegt. Nun muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Urteil befassen.
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Berlin - Die Anwälte Landowskys hatten bereits am Tag der Urteilsverkündung Rechtsmittel eingelegt. Inzwischen hat auch die Staatsanwaltschaft Revision beantragt, teilten das Gericht und die Rechtsanwaltskanzlei mit. Die Frist dafür lief heute ab. Sechs Jahre nach der Berliner Bankenaffäre verurteilte das Landgericht Landowsky vor einer Woche wegen Untreue bei der Vergabe eines riskanten, millionenschweren Kredits zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Andere ehemalige Vorstandsmitglieder der Bank Berlin Hyp, einer Tochter der landeseigenen damaligen Bankgesellschaft, erhielten ebenfalls Bewährungsstrafen. Frühere Aufsichtsratsmitglieder wurden freigesprochen.
Anklage und Verteidigung haben nun vier Wochen Zeit, um ihre Anträge zu begründen. Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil. Anders als bei der Berufung gibt es aber keine neue Beweiserhebung. Mit einer Revision wird die juristische Bewertung des Urteils überprüft.
Der frühere CDU-Politiker Landowsky hatte während des 20 Monate dauernden Prozesses am Berliner Landgericht wiederholt seine Unschuld beteuert. Das Gericht blieb deutlich unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von drei Jahren ohne Bewährung. In der Urteilsbegründung hieß es, die Verurteilten hätten rechtswidrig und schuldhaft gehandelt sowie einen Schaden billigend in Kauf genommen. (tso/dpa)
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