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Berlin: Leipziger Straße: Juristischer Weg zu Tram-Gleisen offen

Ob die Stadtentwicklungsverwaltung auf der Leipziger Straße ohne Genehmigung Gleise für die geplante Straßenbahn einbauen darf, muss möglicherweise vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden. Das Oberverwaltungsgericht, bei dem Daimler-Chrysler eine Klage gegen das Legen der Gleise eingereicht hat, muss nach Angaben seiner Sprecherin Petra Michaelis-Märzbach noch die Zuständigkeit klären.

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Ob die Stadtentwicklungsverwaltung auf der Leipziger Straße ohne Genehmigung Gleise für die geplante Straßenbahn einbauen darf, muss möglicherweise vom Bundesverwaltungsgericht entschieden werden. Das Oberverwaltungsgericht, bei dem Daimler-Chrysler eine Klage gegen das Legen der Gleise eingereicht hat, muss nach Angaben seiner Sprecherin Petra Michaelis-Märzbach noch die Zuständigkeit klären. Nach Ansicht der Stadtentwicklungsverwaltung können die Gleise ohne Genehmigung gelegt werden, weil sie alleine noch keine Betriebsanlage darstellten. Daimler-Chrysler befürchtet bei einem späteren Betrieb Dauerstau auf der Leipziger Straße und will jetzt bereits das Legen der Gleise verhindern.

kt

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