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Berlin: Leistungsstufenverordnung: "Ein Kriterienkatalog ist notwendig"

Die Reaktionen auf Innensenator Eckart Werthebachs Absicht, zehn Prozent der Beamten in Berlin küftig die Möglichkeit einzuräumen, bei "dauerhaft herausragenden Leistungen" früher eine Gehaltsstufe höher klettern zu können, waren gestern unterschiedlich. Zwar werden viele Berliner Lehrer die Nachricht in ihrem Urlaubsort wahrgenommen haben, weil derzeit in Berlin Winterferien sind.

Die Reaktionen auf Innensenator Eckart Werthebachs Absicht, zehn Prozent der Beamten in Berlin küftig die Möglichkeit einzuräumen, bei "dauerhaft herausragenden Leistungen" früher eine Gehaltsstufe höher klettern zu können, waren gestern unterschiedlich. Zwar werden viele Berliner Lehrer die Nachricht in ihrem Urlaubsort wahrgenommen haben, weil derzeit in Berlin Winterferien sind. Dass bei Lehrern allerdings noch Informationsbedarf besteht, erklärte gestern in ihrem Namen die Sprecherin der Gewerkschaft- und Erziehung (GEW), Siegrid Baumgardt. "Wir werden dann einen Kriterienkatalog brauchen, wo drin steht, was unter guter Arbeit zu verstehen ist", sagte sie. Da es für solch einen Katalog kein nachvollziehbares System gebe, sei die GEW gegen Werthebachs Absichten. Wie berichtet, hatte der Senat eine entsprechende Vorlage des Innensenators zur Kenntnis genommen. Nun muss der Rat der Bürgermeister die Neuregelung beraten und seine Stellungnahme abgeben.

Auch die Gewerkschaft der Polizei ist gegen diese so genannte Leistungsverordnung des Innensenators. Ihr Sprecher Klaus Eisenreich bezeichnete die Verordnung als Irrweg und warf dem Senator vor, das gute Verhältnis zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei zerstören zu wollen. Die Polizei- und Feuerwehrbeamten müssten im Team arbeiten, deshalb sei es unmöglich zu selektieren, für wen diese Regelung gelte. "Sollten ganze Gruppen befördert werden, wird wohl die 10-Prozent-Grenze nicht ausreichen", sagte er. Dagegen begrüßte der Landesverband des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (bdk) "ausdrücklich" die Einführung von Leistungzulagen und Leistungsprämien. Derartige Leistungsanreize sind ein ausgesprochen taugliches Mittel zur Motivationssteigerung", erklärte der Sprecher des bdk, Lutz Hansen. Er sieht keine Probleme bei der Umsetzung der Verordnung: "Neid gibt es so oder so", sagte er. Die Anwendung der Verordnung liege in der Verantwortung der Vorgesetzten. Ein Vorgesetzer einer Feuerwehrdirektionsstelle meinte allerdings, dass es auch Bedienstete gebe, die gar nicht befördert werden wollten. Bei einigen habe deshalb dieser Motivationsanreiz keinen Sinn. "Dass es überhaupt möglich wurde, dass sie trotzdem befördert werden, verstehe ich nicht", sagte er. Dass die Umsetzung der Verordnung nicht einfach wird, sieht auch er.

suz

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