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Der 84-jährige Häftling wird nach 58 Jahren Haft aus der Justizvollzugsanstalt Bruchsal (Baden-Württemberg) entlassen. (Archivbild)

© Uwe Anspach/dpa

Wegen Doppelmord 1963 in Berlin verurteilt: Mann kommt nach 58 Jahren Gefängnis frei

Fast sein ganzes Leben war ein heute 84-Jähriger in Haft. Seine Anwälte hatten sich lange um eine Entlassung bemüht. Nach fast 60 Jahren ist es so weit.

Immer wieder hatte er seine Entlassung beantragt - nun kommt ein wegen Doppelmordes verurteilter 84 Jahre alter Mann nach über 58 Jahren Haft frei. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe ordnete am Dienstag seine Entlassung aus dem Gefängnis an. Er war am 30. Mai 1963 vom Landgericht Berlin wegen zweifachen Mordes verurteilt worden, nachdem er ein Paar in dessen Auto überfallen und später erschossen hatte.

Damals kam er in Berlin ins „Zuchthaus“, wie Gefängnisse damals genannt wurden. Später saß er in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal bei Karlsruhe ein. Er ist zumindest in Baden-Württemberg der am längsten einsitzende Häftling, wie eine Sprecherin des Justizministeriums in Stuttgart sagte.

Die zuständigen Gerichte hatten in den Jahren zuvor mehrmals seine Anträge auf Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung abgelehnt. Zuletzt wies das Landgericht Karlsruhe im Mai vergangenen Jahres sein Ansinnen ab. Dagegen hatte die Anwältin des Mannes Beschwerde eingelegt - mit Erfolg. Das OLG gab dem Antrag mit Beschluss vom 17. März statt.

Wann genau er aus der Haftanstalt Bruchsal entlassen wird, wurde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht mitgeteilt. Bis zur Entlassung werde der 84-Jährige nun in den Genuss sogenannter vollzugsöffnender Maßnahmen kommen - sprich Ausführungen in Freiheit oder auch unbegleitete Ausgänge, sagte der Sprecher weiter.

Gutachter prüfen, ob noch eine Gefahr besteht

Für seine Entscheidung hatte sich das OLG auf ein Sachverständigengutachten bezogen, das auch dem Landgericht vorgelegen hatte. Allerdings sei man zu einer anderen Einschätzung gekommen als die Vorinstanz. „Es ist immer das Interesse abzuwägen, wieder in Freiheit zu kommen, gegen die Gefährlichkeitsprognose“, sagte der OLG-Sprecher.

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Lebenslang bedeutet, dass die Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Gute Führung ist die Basis; die Bedingung für die Freiheit ist aber vor allem eine günstige Sozialprognose.

Gutachter überprüfen dann, ob der Antragsteller noch gefährlich ist oder nicht. Wird der Antrag auf Entlassung abgelehnt, kann der Häftling alle zwei Jahre einen neuen stellen. Wurde bereits bei der Verurteilung die besondere Schwere der Schuld festgestellt, gelten andere Regeln. (dpa)

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