zum Hauptinhalt
Das Kammergericht will am Freitag sein urteil verkünden.

© Paul Zinken/dpa

Update

Mann soll Anschlag in Berlin geplant haben: Mehr als fünf Jahre Haft für Terroristen aus Amri-Umfeld

Magomed-Ali C. hat in den Jahren 2015 und 2016 einen Anschlag in Berlin geplant. Die Bundesanwaltschaft hatte mehr als sechs Jahre Haft gefordert.

Im Prozess gegen einen 32-jährigen Islamisten ist am Freitag das Urteil des Kammergerichts verkündet worden. Der Angeklagte Magomed-Ali C. wurde zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hat sechs Jahre und zehn Monate gefordert. Der Mann wurde wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Deutschland sowie eines Explosionsverbrechens verurteilt.

Nur aus Angst vor Entdeckung soll 2016 die Planung eines Sprengstoffanschlags kurz vor dem Verbrechen abgebrochen worden sein. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Der Vorsitzende Richter sprach von einer schwierigen Beweisfindung, zwei Stunden lang begründete er das Urteil.

Magomed-Ali C. sei zwar nicht die treibende Kraft gewesen, habe aber einen möglichen Terroranschlag befürwortet und Sprengstoff in seiner Wohnung gelagert, heißt es vom Gericht. Es sollten möglichst viele Menschen getötet werden, um ein Klima der Angst zu schüren.

Der Angeklagte hat zusammen mit einem in Frankreich inhaftierten Islamisten, Clement B., die Gewalttat ab Sommer 2015 vorbereitet. Auch der spätere Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, soll für einige Wochen im Oktober 2016 dabei gewesen sein.

Mögliches Anschlagsziel in Gesundbrunnen

Als mögliches Anschlagsziel war demnach das „Gesundbrunnen-Center“ in Berlin in den Blick genommen worden. Die Planungen seien aber Ende Oktober 2016 abgebrochen worden. Zuvor hatte die Polizei an der Berliner Wohnungstür des Mannes mit russischer Staatsbürgerschaft geklingelt, der bereits als „Gefährder“ galt.

Der Prozess stützte sich im Wesentlichen auf ein abgehörtes Telefongespräch von Clement B. mit seinem Vater. Im Berliner Prozess sollte der Islamist per Videoschalte befragt werden, verweigerte aber die Aussage. Auch der Angeklagte äußerte sich in 38 Verhandlungstagen nicht. Clement B. sei fest entschlossen gewesen, einen Anschlag zu verüben, hieß es im Urteil. Magomed-Ali C. habe das gewusst und den hochexplosiven Sprengstoff TATP gelagert. „Das ist Täterschaft“ - obwohl der Angeklagte den Anschlag nicht habe selbst ausführen wollen. Bei der Festnahme von Magomed-Ali C. im August 2018 wurde kein Sprengstoff gefunden. Jedoch stellte sich im Prozess heraus, dass es in Sachsen einen Sprengstofftest von Clement B. gab.

Der Angeklagte Magomed-Ali C. kam 2011 aus Dagestan nach Deutschland. Der abgelehnte Asylbewerber, nach seinen Angaben zur Person gelernter Schuhmacher, hatte laut Gericht ein befristetes Bleiberecht. In der inzwischen verbotenen Berliner Fussilet-Moschee soll er seine radikal-islamistische Gesinnung geschärft haben. Dort verkehrte auch Amri.

Magomed-Ali C. soll in seiner Berliner Wohnung eine erhebliche Menge des hochexplosiven Sprengstoffs TATP gelagert haben. Bei der Festnahme im August 2018 wurde aber kein Sprengstoff gefunden. (dpa, AFP)

Zur Startseite