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Berlin: Maries Mutter soll in Haft

Anklage fordert acht Jahre Gefängnis für 32-Jährige

Für die Staatsanwältin steht es fest: Diana T. hat aus Eigensucht gehandelt und gewissermaßen aus Bequemlichkeit ihr Kind misshandelt. „Die Angeklagte wollte ihre Ruhe haben“, hieß es im Plädoyer. Deshalb beantragte die Anklage gestern eine Haftstrafe von acht Jahren. Diana T. habe verwerflich gehandelt. Der Schäferhund sei der Mutter offenbar wichtiger gewesen als das Kind.

Es ist unstreitig, dass die 32jährige Diana T. ihre kleine Tochter monatelang misshandelt hat. Sie fesselte, biss, kratzte und schlug das Kind. Die Übergriffe begannen, als Marie etwa ein Jahr alt war. „Es tut mir Leid. Irgendwann werde ich vor meiner Tochter Rechenschaft ablegen“, sagte die Mutter kurz vor den Plädoyers. Sie hatte die Vorwürfe vor dem Berliner Landgericht im Wesentlichen eingeräumt. Marie musste vor allem dann leiden, wenn Diana T. Streit mit ihrem Lebensgefährten hatte. „Ich fühlte mich überfordert“, sagte die Mutter. „Ich kam nicht mehr raus aus dem Teufelskreis.“ Deshalb verlangte die Verteidigerin eine Strafe „weit unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft“.

Nach Einschätzung eines Gutachters ist die Frau voll schuldfähig. Hinweise auf eine psychische Erkrankung gebe es nicht. Allerdings sei Diana T. in ihrer Kindheit selbst Opfer ihrer Mutter geworden – einmal sei die Angeklagte sogar mit einem Messer attackiert worden. Auf ihr eigenes Kind habe sich Diana T. gefreut. Doch dann sei es bei ihrem Partner zu Alkohol-Rückfällen gekommen. „Sie ließ ihren Frust am Kind aus“, sagte der Gutachter. Am 4. Dezember letzten Jahres hatte schließlich ein Nachbar die Polizei alarmiert. Als die Beamten in die Parterrewohnung im Walldürner Weg in Hakenfelde kamen, fanden sie das 17 Monate alte Mädchen mit Gurten ans Gitterbett gefesselt vor. Die Beine waren mit Elastikbinden zusammengebunden, der Körper mit Striemen, Narben unf Bisswunden übersät. Marie war auf nur noch acht Kilogramm abgemagert. Elf Wochen lag sie im Krankenhaus. Jetzt lebt Marie bei Pflegeeltern.K. G.

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