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Berlin: Mehr Macht für den Regierungschef

Regierende Bürgermeister sollen Senatoren direkt ernennen können, schlägt die rot-rote Koalition vor

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Das Volk soll ein bisschen mehr mitregieren. Der Regierende Bürgermeister soll ein bisschen mehr Macht bekommen. Beides ist seit Jahren in und zwischen den Parlamentsparteien strittig. Jetzt gibt es eine Chance, sich zu einigen. Die Fraktionschefs von SPD und Linkspartei, Michael Müller und Stefan Liebich, haben gestern einen Vorschlag gemacht.

Erstens: Das Abgeordnetenhaus soll nur noch den Regierenden Bürgermeister wählen, der anschließend die Senatoren ernennen und entlassen darf. Mit Ausnahme von Berlin und Bremen ist das in den übrigen Ländern üblich. Misstrauensanträge gegen einzelne Senatsmitglieder werden dadurch hinfällig. Das schützt den Regierenden Bürgermeister nicht vor einer Abwahl durch das Parlament. Wenn es dem Abgeordnetenhaus dann gelingt, innerhalb von 21 Tagen einen neuen Regierungschef zu wählen, muss der alte Senat abtreten.

Zweitens: Der Regierende Bürgermeister muss die Richtlinien zur Regierungspolitik, die er „im Einvernehmen mit dem Senat“ vorlegt, nicht mehr vom Abgeordnetenhaus billigen lassen.

Drittens: Volksbegehren und -entscheide werden erleichtert, indem die Zustimmungsquoren deutlich gesenkt werden. Zudem sollen die Fristen für die Sammlung von Unterstützungsunterschriften verlängert werden. Beides stärkt die direkte Demokratie. Volksbegehren sollen auch dann erlaubt sein, wenn sie finanzielle Auswirkungen haben. Selbst Verfassungsänderungen werden möglich, wenn zwei Drittel der Wahlberechtigten am Referendum teilnehmen und mehr als die Hälfte zustimmen. SPD und Linkspartei schlagen vor, sich bei Änderungen der Verfassung an diesem „Brandenburger Modell“ zu orientieren.

Viertens: An Volksinitiativen, die das Parlament zur Befassung mit einem bestimmten Thema zwingen, sollen in Zukunft alle in Berlin gemeldeten Bürger ab 16 Jahre, gleich welcher Nationalität, teilnehmen können.

Um dies alles umzusetzen, muss die Verfassung geändert werden. Für die Zweidrittelmehrheit wird die Opposition benötigt. Die Union will nur mitmachen, wenn der Regierende Bürgermeister „eine vollständige Richtlinienkompetenz“ erhält, sagte CDU-Fraktionschef Nicolas Zimmer. Die FDP nahm das Verhandlungsangebot an: „Die Richtung stimmt.“ Die Grünen kritisierten, dass die Macht des Regierungschefs mit dem Thema Volksbegehren vermengt wird, sie sind aber gesprächsbereit.

Die Wahl der Senatoren durch das Abgeordnetenhaus war bisher eine Berliner Spezialität mit besonderer Würze. „Ein gutes Pferd springt kurz“, pflegte der frühere Senator Peter Strieder (SPD) zu sagen, wenn er mal wieder mit äußerst knapper Mehrheit ins Amt gewählt wurde. Selbst Finanzsenator Thilo Sarrazin fiel im Januar 2002 im ersten Wahlgang durch. Den Gerüchten zufolge hatten sich damals weibliche SPD-Abgeordnete als Heckenschützen betätigt, weil das Senatsteam so männerlastig war.

Legendär ist das Scheitern des Regierenden Bürgermeisters Dietrich Stobbe (SPD) am 15. Januar 1981. Er reagierte auf einen Finanzskandal mit dem Versuch, den Senat umzubilden, doch alle vier SPD-Kandidaten fanden im Parlament keine Mehrheit. Die Regierung stürzte. Selbst Richard von Weizsäcker (CDU) , der wenig später in Berlin Regierungschef wurde, konnte den Wirtschaftssenator und Parteifreund Elmar Pieroth erst im zweiten Wahlgang durchbringen.

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