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Berlin: Mercedes-Fahrer schwang die Baseballkeule Autofahrer muss wegen Nötigung 2400 Euro Geldstrafe zahlen

Es freute den Mercedes-Fahrer, dass er eine grüne Welle erwischt hatte. Es ärgerte Alexander S.

Es freute den Mercedes-Fahrer, dass er eine grüne Welle erwischt hatte. Es ärgerte Alexander S., dass ein BMW gemütlich an einer Kreuzung anfuhr und er deshalb doch abbremsen musste. Es folgte eine Rache, die nicht nur für den BMW-Fahrer „echt ein Hammer“ war: Alexander S. soll nach einem gefährlichen Ausbrems-Manöver aus seinem Wagen gesprungen sein und bedrohlich eine Baseballkeule geschwungen haben. Das brachte ihn gestern wegen Nötigung vor das Amtsgericht Tiergarten.

Doch wie so oft in Prozessen gegen mutmaßliche Verkehrsrowdys war es für den Angeklagten erst einmal der andere, der sich „grob fehlerhaft“ verhalten hatte. „Er kam plötzlich aus einer Parklücke, ich war zu einer Vollbremsung gezwungen“, sagte der 22-jährige Kfz-Mechaniker. Im „Affekt“ habe er die Lichthupe eingesetzt. „Meinen Ärger habe ich aber im Auto abgelassen“, beteuerte der Angeklage. Er sei „definitiv“ nicht ausgestiegen, habe „definitiv“ keinen Baseballschläger angefasst.

Drei junge Männer saßen in dem BMW, über den sich S. auf der Spandauer Straße in Mitte an einem Abend im Juni 2001 so geärgert hatte. „Er fuhr mit hoher Geschwindigkeit heran, hupte, überholte, bremste mich dann in zwei, drei Schüben aus“, sagte Student Christian B. im Prozess. „Der Mercedes stand schräg vor uns – wie eine Straßensperre.“ Wortlos habe der Fahrer die hintere Tür seines Autos geöffnet und eine Baseballkeule herausgeholt. „Cool tippte er mit dem Schläger leicht auf meine Motorhaube, dann holte er wie zum Schlag aus.“ Der Student gab Gas und flüchtete. Wenig später erstattete er Anzeige. „Ich dachte, wo leb’ ich denn: Da holt einer mitten auf der Straße einen Baseballschläger raus und macht mir so eine Angst!“ Seine beiden Freunde bestätigten seine Aussage. „Im Affekt und aus einer gewissen Rache heraus kam es zum Ausbremsen“, räumte S. ein. Wegen Nötigung bekam er eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro und drei Monate Fahrverbot. „Das war eine Rieseneselei von Ihnen“, schimpfte der Richter.

Kerstin Gehrke

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