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Migration und Naturschutz: Gericht stoppt Bau von Flüchtlingsheim wegen Fledermäusen
Über eine geplante Flüchtlingsunterkunft in einem grünen Innenhof wird schon lange gestritten. Senat und Wohnungsbaugesellschaft wollen trotzdem bauen. Nun stoppte ein Gericht den Bau - vorerst.
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Der Bau eines bei den Anwohnern umstrittenen Flüchtlingsheims in Berlin-Pankow muss wegen des Artenschutzes für Vögel und Fledermäuse verschoben werden. Das Verwaltungsgericht entschied in einem Eilverfahren, die für das Bauvorhaben erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung sei rechtswidrig, weil sie „nicht hinreichend bestimmt“ sei.
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau plant schon seit mehreren Jahren den Bau von Flüchtlingsunterkünften in zwei begrünten Innenhöfen an der Kavalierstraße und Ossietzkystraße in Pankow. Anwohner und Naturschutzvereine machten dagegen mobil. Der Bezirk erteilte laut Gericht im Juli 2025 eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für den Bau.
Naturschützer gegen den Bau
Drei Naturschutzvereinigungen sahen dabei jedoch die Belange des Artenschutzes wegen geschützter Brutvögel sowie Fledermäusen nicht genug berücksichtigt und legten beim Bezirksamt Widerspruch ein. Die Gesobau wollte trotzdem schon mal mit ersten Maßnahmen starten und stellte einen Eilantrag. Den wies das Verwaltungsgericht nun zurück.
Die Ausnahmegenehmigung sei schon deshalb rechtswidrig, weil nicht hinreichend deutlich werde, für welche geschützten Tierarten sie gelte und auf welche genehmigungspflichtigen Beeinträchtigungen sie sich beziehe, so das Gericht. Sie erwecke vielmehr „den Eindruck einer unzulässigen naturschutzrechtlichen Blankoermächtigung“.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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