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Berlin: Mit vier Jahren schon in die Vorklasse?

Großer Andrang am Lesertelefon zum neuen Schulgesetz: Das waren die häufigsten Fragen zu Grund- und Berufsschulen

Kann mein vierjähriges Kind in diesem Sommer in die Vorklasse?

Angemeldet werden können Kinder, die vom 1.7.1998 bis 30.9.1999 geboren wurden. Auf Antrag ist auch eine Aufnahme der Kinder möglich, die bis zum 31.12.1999 geboren wurden.

Wann tritt die vorgezogene Einschulung in Kraft? Welche Kinder sind betroffen?

Kinder, die vom 1.1.1999 bis 31.12.1999 geboren wurden, werden zum 1.8.2005 schulpflichtig. Kinder, die vom 1.1.2000 bis 31.3.2000 geboren wurden, können dann auf Antrag eingeschult werden.

Gilt die Neuregelung, schulpflichtige Kinder wegen fehlender Schulreife nicht mehr zurückzustellen, schon in diesem Schuljahr?

Nein, erst ab 2005/2006. Trotzdem ist es natürlich grundsätzlich sinnvoll, Kinder mit Entwicklungsverzögerungen auch jetzt schon in der ersten Klasse zu fördern. In diesem Jahr bleibt dies aber noch eine Einzelfallentscheidung der Schule.

Wenn ab 2005 auch Kinder, die bislang zurückgestellt wurden, eingeschult werden, können Probleme entstehen, wenn die Ausstattung mit sonderpädagogisch geschultem Personal nicht hinreichend ist. Bleiben alle Lehrerstunden erhalten, die derzeit für die sonderpädagogische Förderung in diesem Bereich zur Verfügung stehen?

Der vorgezogene Schulanfang und die flexible Schulanfangsphase ist kein Sparmodell, ganz im Gegenteil. Wenn alle Fünfeinhalbjährigen eingeschult werden, sind für diese Kinder erhebliche Lehrerstunden notwendig, die trotz der Haushaltssituation in die Grundschule gegeben werden. Alle Stunden, die bisher für die Kinder der Vorklasse, der Klasse 1 und 2 zur Verfügung stehen, bleiben erhalten, werden nur anders verteilt.

Steht für alle Kinder, die jetzt einen Anspruch auf einen Hortplatz haben, auch zukünftig ein Betreuungsangebot zur Verfügung? Oder muss ich mein Kind ab 2005 umschulen, weil unsere Grundschule nur ein Betreuungsangebot bis 13.30 Uhr macht?

Nein, eine Umschulung muss keinesfalls erfolgen. Alle Bezirke fertigen zur Zeit einen Netzplan mit allen Angebote an den Schulen und mit den Kooperationen, die mit freien Trägern geplant werden. Es wird ein Netz entstehen, das für jede Grundschule nachweist, wo die notwendige Früh-, Nachmittags-, und Spätbetreuung stattfindet.

Welche Möglichkeiten bestehen nach dem neuen Schulgesetz für Schüler, die keinen Ausbildungsplatz haben?

Diese Schüler sind berechtigt, nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht einen Lehrgang mit Teilzeit- oder Vollzeitunterricht zu besuchen. Auch Schüler ohne einen Schulabschluss werden in diese Lehrgänge aufgenommen und können den Hauptschulabschluss erwerben. Entsprechende Klassen werden mit dem neuen Schuljahr in den Oberstufenzentren eingerichtet. Diese Lehrgänge führen zwar zu keinem Berufsabschluss, ermöglichen jedoch den Erwerb von Qualifizierungsbausteinen, die die Chancen für die Aufnahme einer Berufsausbildung verbessern. Schüler, die den erweiterten Hauptschulabschluss erworben und ebenfalls keine Ausbildungsstelle gefunden haben, können die einjährige Berufsfachschule an den Oberstufenzentren besuchen. Beim erfolgreichen Besuch können sie den Realschulabschluss erwerben.

Bleiben die Voraussetzungen für den Besuch der einjährigen Fachoberschule zum Erwerb der Fachhochschulreife erhalten?

Die Aufnahmevoraussetzungen für den Besuch der einjährigen Fachoberschule bleiben erhalten: Dies sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein Realschulabschluss.

Welche Voraussetzungen sind für den Besuch der neuen Berufsoberschule nötig?

Mindestvoraussetzung für den Besuch der neuen Berufsoberschulen ist der Realschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufstätigkeit. Wer die Fachhochschulreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzt, kann ebenfalls die Berufsoberschule besuchen. Der Besuch der Berufsoberschule verkürzt sich dann auf ein Jahr

Welche Abschlüsse gibt es?

Der Besuch der Berufsoberschule ermöglicht den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife und bei Erfüllung der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache die allgemeine Hochschulreife. Der Vollzeitbildungsgang dauert zwei und der Teilzeitbildungsgang mindestens drei Jahre. Weitere Auskunft unter Tel. 9026-5825.

Werden auch in der einjährigen Berufsfachschule Vergleichsarbeiten geschrieben?

In der einjährigen Berufsfachschule werden wie in allen anderen Bildungsgängen der allgemein bildenden Schulen, in denen erstmals am Ende des Schuljahres 2005/2006 der mittlere Schulschluss erworben werden kann, Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache geschrieben. Zur Erprobung wird damit schon im laufenden Schuljahr in der einjährigen Berufsfachschule begonnen.

Die am häufigsten gestellten Fragen, die Gymnasien, Haupt-, Real- und Gesamtschulen betreffen, beantworten wir morgen.

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