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JVA Tegel: Mitbringsel für einen Knacki

Ein Kilo Fleisch und auch eine Hautcreme hatte ein 55-jähriger Beamter für einen Häftling in die JVA Tegel geschmuggelt. Das ist verboten und schreit nach einem Disziplinarverfahren. Für Korruption in der JVA Tegel gibt es aber keine Beweise.

Die Ermittler aber waren überzeugt, dass mehr als freundliche Gefälligkeit dahintersteckte: ein Geben und Nehmen, ein Fall von Korruption. Das Amtsgericht prüfte den Vorwurf der Bestechlichkeit intensiv, konnte in dem dreimonatigen Prozess aber keine „tragfähigen Hinweise“ dafür feststellen. Der seit Oktober letzten Jahres freigestellte Justizvollzugsbeamte wurde gestern freigesprochen.

Die illegalen „Mitbringsel“ hatte der Gefängniswärter eingeräumt. Doch nie habe er dafür eine Gegenleistung kassiert. Ein anderer Häftling soll früher behauptet haben, dass bis 200 Euro pro Einkauf flossen. Als Zeuge gab er sich ahnungslos. Der Justizbeamte beteuerte, dass er für Fleisch oder Creme nur das dafür ausgelegte Geld „und nichts darüber hinaus“ bekommen habe. Der belieferte Ex-Häftling, der damals als Steuerbetrüger dreieinhalb Jahre Haft verbüßte, bestätigte das: „Es wurden die Aufwendungen ersetzt und mehr nicht.“ Der Steuersünder saß wegen der Bestechungsvorwürfe drei Monate in U-Haft. Dafür soll der 39-Jährige laut Urteil entschädigt werden.

Nahrungsmittel und Kosmetika wurden in der Hauskammer übergeben, wo sich beide Männer fast täglich sahen. Als „guter Mensch“ wurde der Wärter von Zeugen beschrieben und als einer, der „möglicherweise manchmal die professionelle Distanz verloren hat“. Strafrechtlich aber sei ihm nichts nachzuweisen, hieß es im Urteil. Wie auf die verletzten Dienstpflichten zu reagieren sei, müsse der Dienstherr selbst entscheiden.

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