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Berlin: Mitgefühl

versucht, die Ausländerbehörde zu verstehen Was zeichnet einen Mitarbeiter der Ausländerbehörde aus? Dass er die Paragrafen des Ausländergesetzes kennt.

versucht, die Ausländerbehörde zu verstehen Was zeichnet einen Mitarbeiter der Ausländerbehörde aus? Dass er die Paragrafen des Ausländergesetzes kennt. Und dass er möglichst schnell möglichst viele Akten in das Paragrafenraster einsortieren kann. Der ganz normale Menschenverstand ist da offenbar hinderlich. Auch Mitgefühl sollte man sich nicht leisten. Könnte ja den Arbeitsfluss beeinträchtigen. Hätte dem einen oder anderen vielleicht Bauchschmerzen bereitet, eine Mutter in Abschiebehaft zu nehmen und sie von ihren drei kleinen Kindern zu trennen. Schließlich sei die Libanesin Sawsan B. schon einmal untergetaucht.

Dass das schon viele Jahre her ist und sie damals noch keine Kinder hatte – wen interessiert das schon? Details verwirren nur. Und wofür gibt es sonst den Kindernotdienst? Soll der sich doch um die Kleinen kümmern, während die Mama im Gefängnis sitzt. Man habe kein schlechtes Gewissen, heißt es. Im Sinne der Berliner Ausländerbehörde ist das wohl vorbildlich. Die Stadt aber braucht Menschlichkeit.

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