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Das 26-jährige Opfer wurde am 11.01.2014 in dieser Sportwettbar in Berlin-Reinickendorf erschossen.

© Maurizio Gambarini/dpa

Tödliche Schüsse auf 26-Jährigen: Mord im Berliner Wettbüro beschäftigt Bundesgerichtshof

Der Überfall im Wettbüro dauerte nur Sekunden, der Prozess vor dem Berliner Landgericht hingegen Jahre. Nun steht die nächste Runde vor dem Bundesgerichtshof an.

Einer der bundesweit größten Prozesse gegen Rocker geht in die nächste Runde: Acht Jahre nach den tödlichen Schüssen in einem Berliner Wettbüro befasst sich diese Woche der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Fall. Rund fünf Jahre hatte der Prozess gegen zehn Rocker gedauert, am Ende verurteilte das Landgericht Berlin 2019 acht von ihnen wegen Mordes und einen weiteren wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Rechtskräftig geworden ist davon bislang nur ein Urteil - das des Mannes, der umfassend ausgesagt hatte und deswegen bei den Hells Angels als Verräter gilt.

Die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft beschäftigen nun die BGH-Richter. Wegen der Größe des Verfahrens und der hohen Zahl an Beteiligten wird an diesem Dienstag (10.00 Uhr) und Mittwoch (10.00 Uhr) im großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig verhandelt.

Bis heute sind im Internet Aufzeichnungen der Überwachungskameras zu finden von dem tödlichen Anschlag am 10. Januar 2014: 13 teils vermummte Männer marschieren in das Wettcafé in Berlin-Reinickendorf. Der Mann an der Spitze feuert im Hinterzimmer mit einer Pistole ohne Vorwarnung auf das 26 Jahre alte Opfer.

Getroffen von sechs Kugeln starb das Opfer noch im Café. Der Anschlag soll die Rache für eine Schlägerei vor einer Diskothek 2013 mit einem verletzten Hells-Angels-Rocker gewesen sein. Zudem hätten die Rocker ihre Machtposition verdeutlichen wollen, hatte es von der Staatsanwaltschaft geheißen.

Am 4. November 2014 begann der Prozess in Berlin unter hohen Sicherheitsvorkehrungen. Rund fünf Jahre später sprachen die Richter dann ihre Urteile. Einen damals 35-Jährigen, der als Rockerchef der Hells Angels galt und die tödlichen Schüsse in Auftrag gegeben haben sollte, verurteilten sie dabei wegen Anstiftung zum Mord.

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Der Prozess hatte sich auch wegen Fehlern der Polizei hingezogen. Das Landeskriminalamt habe von der Gefährdung des späteren Opfers gewusst, jedoch Maßnahmen unterlassen, die Tat zu verhindern, so die Richter damals. Rund zwei Jahre werden den Männern nach dem Urteil deshalb als bereits verbüßte Zeit angerechnet. Dagegen richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft.

Einer der verurteilten Rocker ist unterdessen nach sechs Jahren und sieben Monaten Haft wieder auf freiem Fuß, wie sein damaliger Verteidiger Steffen Tzschoppe berichtete. Der damals 32-Jährige war zwar auch wegen Mordes verurteilt worden, kam aber mit zwölf Jahren Haft davon, weil er nach Überzeugung des Gerichts bei der Aufklärung des Falls half. Er gilt seitdem als Verräter und kam in ein Zeugenschutzprogramm. (dpa)

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