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Berlin: Mordfall Malicha: Gericht nimmt dritten Anlauf

Anthony D. hat wenig Grund, optimistisch zu sein.

Anthony D. hat wenig Grund, optimistisch zu sein. Seit Freitag muss sich der US-Amerikaner zum dritten Mal wegen des Mordes an dem Zehlendorfer Heizölmillionär Gerhard Malicha und des Mordversuchs an seiner ehemaligen Verlobten Simone B. vor dem Landgericht verantworten.

Nachdem der Bundesgerichtshof bereits zwei frühere Urteile des Landgerichts aufgehoben hatte, legt ihm die Staatsanwaltschaft in der dritten Instanz nun auch noch eine schwere Körperverletzung zur Last. Der 38-Jährige soll Ende Mai dieses Jahres seine Freundin in Friedrichshain auf offener Straße brutal zusammengeschlagen und auf sie eingetreten haben. In den Augen der Anklagevertreter passt diese Tat zu Anthony D. und zur Mordanklage. Im August 1995 war der 69-jährige Gerhard Malicha in seiner Zehlendorfer Villa durch Knüppelhiebe auf den Kopf getötet worden. Die Betreuerin des pflegebedürftigen Mannes, die damals 26-jährige Simone B., erlitt dabei durch Schläge auf den Kopf ebenfalls so schwere Verletzungen, dass sie ins Koma fiel. Als sie Wochen später erwachte, beschuldigte sie ihren Ex-Verlobten Anthony D. der Tat. Sie hatte sich kurz zuvor von ihm getrennt. Der Amerikaner habe aus Wut über die Trennung auf sie eingeschlagen. Gestützt auf diese Aussage verurteilte das Landgericht Anthony D. im Februar 1997 wegen Mordes und Mordversuchs zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe.

Der BGH hob das Urteil auf. Die Kammer habe die Zeugentauglichkeit der bei der Mordattacke schwer verletzten Simone B. nicht genügend gewürdigt, rügten die Richter. Darauf hin wurde Anthony D. im Frühjahr 1999 im Revisionsverfahren vor dem Landgericht freigesprochen.

Ein anderer Strafsenat des BGH hob auch dieses Urteil wegen "durchgreifender Bedenken" auf und beanstandete erneut, dass sich das Gericht nicht ausreichend mit der Zeugentauglichkeit der Zeugin auseinandergesetzt habe.

Anthony D. hatte vor Gericht anfangs beharrlich geschwiegen, dann aber unter Tränen seine Unschuld beteuert. Niemals hätte er der geliebten Frau so etwas antun können. Neben den Beteuerungen von Simone B., dass Anthony D. der Täter sei, sprach allerdings gegen ihn, dass er zweifellos zu Gewaltausbrüchen gegenüber seinen Freundinnen neigt und bereits eine 18-monatige Strafe wegen eines solchen Deliktes verbüßte. "Wenn sein Besitzstandsdenken angeknabbert wird, rastet er aus", charakterisierte der Vorsitzende Richter Luther Anthony D. im ersten Verfahren. Deshalb dürfte auch die jetzt angeklagte Misshandlung seiner Freundin in diesem Verfahren eine bedeutende Rolle spielen, zumal Anthony D. Beobachtungen zufolge erneut ausgerastet sein soll. "Die ausserordentliche Brutalität hat mich bewogen, die Polizei zu rufen", sagte eine 65-jährige Rentnerin aus Friedrichshain am Freitag vor Gericht.

Sie hatte vom Fenster aus beobachtet, wie Anthony D. im Mai über seine Begleiterin herfiel. Seitdem sitzt der Amerikaner erneut in Untersuchungshaft.

Peter Murakami

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