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"Kein Schüler, keine Schülerin zurücklassen": MSA-Prüfungen in Berlin fallen aus

Der Mittlere Schulabschluss muss nicht geschrieben werden, ein Wiederholungs- und Rücktrittsrecht beim Abitur ist ebenfalls entschieden.

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Berlins Zehntklässler müssen in diesem Jahr keine Arbeiten für den Mittleren Schulabschluss (MSA) schreiben. Das gilt unter anderem auch für die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) oder den Berufsorientierenden Abschluss (BOA). Das Schulgesetz wird entsprechend geändert, wie der Senat am Dienstag auf Vorlage von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie beschloss.

Entschieden ist auch ein zusätzliches Wiederholungs- und Rücktrittsrecht beim Abitur - beides ohne Anrechnung auf die Höchstverweildauer. Das sonst übliche Probejahr in der Jahrgangsstufe sieben am Gymnasium wird ausgesetzt.

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Für Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen unter normalen Bedingungen nicht für eine Versetzung gereicht hätten, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Die Entscheidung fällt dann am Ende der achten Klasse.
Die Bildungsverwaltung hatte diese Änderungen bereits angekündigt. Nach ihren Angaben soll damit sichergestellt werden, dass Berliner Schülerinnen und Schülern keine Nachteile durch die Einschränkung des Unterrichts an den Schulen entstehen. "Mir ist wichtig, dass kein Schüler, keine Schülerin mit pandemiebedingten Lernrückständen allein gelassen wird", betonte Scheeres. (dpa)

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