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Mutter bleibt in Psychiatrie: „Erst warf sie Müll und eine Katzenbox aus dem Fenster, dann ihre Tochter“
Die vierfache Mutter wirft ihr 21 Monate altes Mädchen aus dem dritten Stock. Das Berliner Landgericht ordnet eine dauerhafte Unterbringung an – die Tat sei im Wahn geschehen.
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„Erst warf sie Handys, Müll und eine Katzenbox aus dem Fenster, dann ihre 21 Monate alte Tochter“, begann Richter Wolfgang Dobrikat die Urteilsbegründung. Nikola K. sei wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig gewesen und könne nicht bestraft werden. Doch derzeit bestehe die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten. Das Landgericht ordnete deshalb die dauerhafte Unterbringung der 41-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Ermittler gingen zunächst davon aus, dass die Mutter ihr Kind in eine Katzenbox gesperrt und aus dem Fenster im dritten Stock geworfen habe. Ein solches Geschehen aber passe nicht zum Verletzungsbild, so der Richter. „Das Kind befand sich nicht in der Katzenbox, es wurde von der Mutter geworfen oder gestoßen.“ Die Kleine sei „mit den Füßen voran“ in ein Gebüsch gefallen.
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Es war 12.58 Uhr, als Zeugen am 10. Juni einen heftigen Knall hörten, dann ein leises Weinen. Mit mehreren Frakturen, Stauchungen und Hämatomen wurde das Kind in ein Krankenhaus gebracht. Die Zweijährige kann inzwischen wieder laufen, Spätfolgen gebe es nicht, hieß es im Prozess. Die Kinder leben nun bei den Großeltern.
Nikola K. wohnte zuletzt mit ihren zwei Töchtern und zwei Söhnen in einem achtgeschossigen Wohnhaus in Altglienicke, sie galt als liebevolle Mutter. In einem „akuten Schub ihrer psychischen Erkrankung“ sei es zu der Tat gekommen – es habe sich um einen versuchten Totschlag gehandelt, so das Gericht.
Die Beschuldigte, die vor rund zehn Jahren aus Tschechien nach Deutschland gekommen war, äußerte sich am letzten Prozesstag erstmals selbst zu den Vorwürfen. Sie sei an dem Tag „kaputt“ gewesen, sagte sie. Auf ihren Expartner und Vater der Kinder sei sie sauer gewesen, deshalb habe sie die Gegenstände aus dem Fenster geworfen – nicht aber ihre Tochter.
Das Urteil entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger hatte sich gegen eine Unterbringung ausgesprochen. Es habe sich um fahrlässige Körperverletzung gehandelt, das Mädchen sei zum Fenster geklettert und gestürzt. Das Gericht schloss einen solchen Ablauf aus. (mit AFP)
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